Hallo FoReNo´s,
habe einen PfÜB beantragt, der auch antragsgemäß erlassen wurde. GVZ teilte mit, daß die Zustellung an einen DS unter der angegebenen Anschrift nicht möglich war. Habe jetzt die neue Adresse. Muß ich jetzt Berichtigung des PfÜB´s bei Gericht beantragen oder nur den zuständigen GVZ mit der Zustellung an der neuen Adresse beauftragen?
Danke für eure Hilfe.
Anschrift DS falsch
- Birne
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Kommt drauf an, wo der DS nun seinen Sitz hat! Da ist ja immer ein andrer GV zuständig! Wenn die DS nun an einem andren ort sitz, wo der derzeitige GV tätig ist, würde ich die Berichtigung beantragen!
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DS ist die Norisbank. Hatte im PC eine Anschrift in Nürnberg. Dort scheinen die aber nicht mehr zu sein. Wollte jetzt den PfÜB an die Geschäftsstelle hier in Chemnitz zustellen lassen.
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ich glaub für alle Pfändungsangelegenheiten die die norisbank betreffen, ist die Anschrift in Berlin gültig!
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Im Impressum steht die Anschrift:
Fasanenstraße 86
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Kann ich das nicht bei der hiesigen Geschäftsstelle zustellen lassen?
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Eigentlich ja! Aber soweit ich mich erinnere, kommt dann immer von Berlin ne Antwort, mit dem Hinweis, dass Pfändungsangelegenheiten von dort aus bearbeitet werden
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Und was sagt ihr, Berichtigung notwendig?
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@ Liesel: Eine Berichtigung des Pfübs ist wegen bloßer Anschriftenänderung des Drittschuldners nicht notwendig. Es genügt Dein Antrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher, die Zustellung an die aktuelle Anschrift vorzunehmen.