Hallo und ein frohes und erfolgreiches neues Jahr an alle!
Gegner hat in einer Familiensache keine Auskunft erteilt. Ich habe nun den Zwangsgeldbeschluss nebst Klausel und Zustellungsbesch. vorliegen. Wie geht es nun weiter, wenn ich das ZV vollstrecken will? Ganz normaler ZV-Auftrag? Müssen irgendwelche bestimmten Formulierungen mit aufgenommen werden?
Danke
keine Auskunftserteilung - Vollstreckung Zwangsgeld
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Normale Vollstreckung - ZV-Auftrag, PfÜB usw -. Du mußt aber beachten, daß die vollstreckten Beträge an die Staatskasse abgeführt werden müssen.
Im Übrigen:
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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