Lohnpfändung wg. Unterhalt trotz Zahlung - Rechtsmittel?
Verfasst: 03.01.2011, 13:31
Neues Jahr, neue Problemfälle…
Aber erstmal ein FROHES NEUES JAHR!
So und nun zu meinem Problemfall:
Bei unserem Mandanten wurde eine Lohnpfändung wegen Unterhalt gemacht, obwohl er jeden Monat zahlt (und sogar pünktlich am Monatsende für den nächsten Monat).
Den PfÜB kennen wir nicht. Er hat nur jetzt die aktuelle Lohnabrechnung bekommen und daraus ergibt sich halt, dass seine Ex plötzlich pfändet. Blöderweise ist der Januarunterhalt auch schon per Dauerauftrag rausgegangen, so dass sie mindestens einen Monat doppelt kassiert hat.
Tja, und nun? Was für Möglichkeiten gibt’s denn gegen die Pfändung? Können wir Beschwerde oder Erinnerung einlegen oder muss eine Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden? Wahrscheinlich wohl die Klage, oder? Denn den Titel gibt’s ja und gezahlt werden müssen die Beträge auf jeden Fall, so dass wir wohl mit der Erinnerung nach § 766 ZPO nicht weiterkommen?
Und falls es doch ne sofortige Beschwerde geben würde, wie wär es denn dann mit Fristen? Ab wann würden die denn in so einem Fall laufen? Der Mandant hat’s halt jetzt erst durch die Lohnabrechnung bemerkt, der PfÜB könnte also auch schon von Anfang Dezember sein, also schon ein paar Wochen alt, dann könnt es mit Fristen bei ner sofortigen Beschwerde ja vielleicht eng werden…
Hier sind doch immer echte Experten, ich würd mich freuen, wenn mir jemand ein paar Hinweise geben könnte.
Aber erstmal ein FROHES NEUES JAHR!
So und nun zu meinem Problemfall:
Bei unserem Mandanten wurde eine Lohnpfändung wegen Unterhalt gemacht, obwohl er jeden Monat zahlt (und sogar pünktlich am Monatsende für den nächsten Monat).
Den PfÜB kennen wir nicht. Er hat nur jetzt die aktuelle Lohnabrechnung bekommen und daraus ergibt sich halt, dass seine Ex plötzlich pfändet. Blöderweise ist der Januarunterhalt auch schon per Dauerauftrag rausgegangen, so dass sie mindestens einen Monat doppelt kassiert hat.
Tja, und nun? Was für Möglichkeiten gibt’s denn gegen die Pfändung? Können wir Beschwerde oder Erinnerung einlegen oder muss eine Vollstreckungsabwehrklage gemacht werden? Wahrscheinlich wohl die Klage, oder? Denn den Titel gibt’s ja und gezahlt werden müssen die Beträge auf jeden Fall, so dass wir wohl mit der Erinnerung nach § 766 ZPO nicht weiterkommen?
Und falls es doch ne sofortige Beschwerde geben würde, wie wär es denn dann mit Fristen? Ab wann würden die denn in so einem Fall laufen? Der Mandant hat’s halt jetzt erst durch die Lohnabrechnung bemerkt, der PfÜB könnte also auch schon von Anfang Dezember sein, also schon ein paar Wochen alt, dann könnt es mit Fristen bei ner sofortigen Beschwerde ja vielleicht eng werden…
Hier sind doch immer echte Experten, ich würd mich freuen, wenn mir jemand ein paar Hinweise geben könnte.