Lohnpfändung wg. Unterhalt trotz Zahlung - Rechtsmittel?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
cahra
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#11

03.01.2011, 22:55

Pfändet die Ex oder kann es auch sein, dass sich das Jugendamt das Geld holt? Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass das Jugendamt teils was vorstreckt und sich dieses bei dem Ehemann bzw. dessen Arbeitgeber dann zurück holt. Ich kann aber auch daneben liegen.
Viele Grüße von Cahra
Gina

#12

04.01.2011, 08:53

Wenn der Schuldner wirklich Unterhalt zahlt, gibt es keinen Grund für den sogenannten Unterhaltsvorschuss für das Kind vom Jugendamt.
Kikki-Fee
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#13

04.01.2011, 09:22

cahra hat geschrieben:Pfändet die Ex oder kann es auch sein, dass sich das Jugendamt das Geld holt? Ich bin mir nicht sicher, aber ich meine, dass das Jugendamt teils was vorstreckt und sich dieses bei dem Ehemann bzw. dessen Arbeitgeber dann zurück holt. Ich kann aber auch daneben liegen.
Ne, es muss die Ex sein, auf der Lohnabrechnung steht drauf, dass eine Pfändung vorliegt und der Betrag in Höhe von ... zu Händen von RA XX (=Anwalt der Ex) gezahlt wird.

Ich glaube auch nicht, dass das Jugendamt in dem Fall irgendwann mal was gezahlt hat, das war wohl nie nötig. Mandant hat sich früher mit der Ex um ihren Unterhalt gestritten, jedenfalls der Höhe nach, aber soweit ich weiß, hat er den für die Kinder immer voll gezahlt. Hierher kam er vor fast zwei Jahren und hat Chef gebeten, den Unterhalt für die Ex zu prüfen. Ich weiß, dass Chef dann gerechnet und ihm geschrieben hat, dass er den Betrag zahlen muss und seitdem hat der Mandant jeden Monat den Kontoauszug hier vorbeigebracht. Die sind alle in der Akte. Deshalb wissen wir ja, dass er jedenfalls in den letzten ca. 20 Monaten immer gezahlt hat. Aber möglich wär es natürlich, dass aus der Zeit davor was offensteht, was jetzt gepfändet wurde (wobei hier aber keine einzige Aufforderung eingegangen ist, dass er Rückstände bezahlen soll).

Na, Akte liegt jedenfalls beim Chef, er wartet auf den PfÜB und kuckt dann mal weiter.
Ernie

#14

04.01.2011, 13:16

Ohne den Pfüb vor sich liegen zu haben, sind Mutmaßungen unnötig! Also: Geduld!
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