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Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 15:30
von Mia
Hallo,

eine Frage aus Sicht des Drittschuldners: Was passiert, wenn der Drittschuldner (Arbeitgeber) Lohn des Schuldners an den Gläubiger ausbezahlen muss, der Gläubiger aber nicht mehr auffindbar ist?

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 15:34
von Juliane1985
Der Gläubiger ist doch euer Mandant? Gebt doch dem DS ersteinmal die Kontoverbindung eures Geschäftskontos an und dann suchst du in "aller Ruhe" nach dem Gläubiger..

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 15:56
von Mia
Juliane1985 hat geschrieben:Der Gläubiger ist doch euer Mandant? Gebt doch dem DS ersteinmal die Kontoverbindung eures Geschäftskontos an und dann suchst du in "aller Ruhe" nach dem Gläubiger
Nein, ich arbeite als RA-Angestellte nicht (mehr) beim Anwalt, sondern in einer Großhandelsfirma. Wir sind der Drittschuldner.

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 16:00
von Carmenzita
Tja Pech für den SCHU :mrgreen:

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 16:03
von Mia
Carmenzita hat geschrieben:Tja Pech für den SCHU :mrgreen:
Wolltest du Schuldner schreiben? Wenn ja, warum? Eher Glück für den Schuldner und Pech für den Gläubiger. :!: Und Pech für mich, weil ich die Sache nicht vom Schreibtisch bekomme. :?

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 16:04
von Soenny
War der Gläubiger durch einen Anwalt vertreten? Habt ihr eine EMA gemacht?

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 16:14
von Mia
EMA und GWA wurden gemacht; der Anwalt des Gläubigers ist verstorben; der Abwickler rührt sich einfach nicht.

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 30.12.2010, 16:19
von Soenny
Und der Gläubiger selber ist nicht auffindbar? Unbekannt verzogen oder wie ist die Mitteilung des Einwohnermeldeamtes?

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 31.12.2010, 08:13
von Mia
JSanny hat geschrieben:Und der Gläubiger selber ist nicht auffindbar? Unbekannt verzogen oder wie ist die Mitteilung des Einwohnermeldeamtes?
EMA: unbekannt verzogen. GWA: Gewerbe wurde abgemeldet; Inhaber unbekannt verzogen.

Re: Pfüb - Gläubiger unbekannt verzogen

Verfasst: 31.12.2010, 08:29
von Soenny
Ist die Restforderung noch hoch? Ich würde ein separates Konto anlegen, die Forderung weiter bedienen und wenn alles erledigt ist würde ich bei Gericht hinterlegen, vielleicht vorher noch mal eine EMA versuchen. Es könnte ja durchaus sein, daß der Gläubiger wieder auftaucht.