Pfändung Notar als Treuhänder

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Stephan
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#11

15.12.2010, 15:13

Jupp03 hat geschrieben:Weil die Forderung, die jetzt ggf. durch Pfüb geltend gemacht werden muss/soll, gar nicht im GB durch Hypothek abgesicher ist.
Prüft ihr bei Einholung der Lastenfreistellungerklärungen etwa die zugrundeliegenden Forderungen?
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PinkLady
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#12

15.12.2010, 15:19

Es wird ein Differenzbetrag von ca. € 5.000,00 zu pfänden sein. Hat vielleicht auch noch jemand ne Idee für eine Formulierung?
Kann ich die Rechtsanwältin auch noch pfänden, sie bekommt ja schließlich den restlichen Anspruch schuldbefreiend auf Ihr Konto gezahlt? Mir ist noch nicht ganz klar in welcher Position sie steht und warum die Kohle auf ihr Konto gehen soll.
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