Lohnpfändung Betriebsübergang

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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constantin
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#1

08.12.2010, 10:41

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem in der Zwangsvollstreckung:

Unserem Mandanten wird der Lohn gepfändet. Er hat nun erfahren, dass die Firma, für die er tätig ist, von einer kanadischen Gesellschaft übernommen wurde und der Sitz in Deutschland nach München verlegt wurde. Der Firmennamen ändert sich. Er selbst arbeitet weiter hier. Dieses Werk wird als Betriebsstätte geführt. Das müsste meiner Meinung nach ein klarer Betriebsübergang sein.

Meine Frage ist nun, bleibt die Lohnpfändung bestehen und geht auf die neue Firma über oder müsste sein Lohn neu gepfändet werden, da sich die Bezeichnung des Drittschuldners geändert hat.
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Schlaubi wieder da
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#2

08.12.2010, 13:23

Der neue Inhaber tritt in die Arbeitgeberstellung ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er haftet für ggf. rückständigen Lohn als auch selbstverständlich für die künftigen Lohnansprüche.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.

Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
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