Hallo!
Ich hab unsere Kosten gegenüber unserem eigenen Mandanten festsetzen lassen; mit MWST, da wir die ja auch aus unserer Rechnung, die wir an den Mandanten gestellt haben, abführen mussten. Auf unsere Vorsteuerabzugsberechtigung kommt es ja in dem Fall nicht an. Soweit sogut.
Den KFB will ich nun vollstrecken. Was ist da nun mit den Kosten der Zwangsvollstreckung? Mach ich die mit oder ohne MWST geltend? Meine Überlegung dazu war: Da wir die Zwangsvollstreckung ja selbst ausführen, stellt uns die Kosten ja auch niemand in Rechnung. Wir müssen also keine MWST bezahlen, haben diese also nicht als Schaden. Demnach würde ich die Kosten ohne MWST im ZV-Auftrag aufnehmen. Ist das so richtig?
Viele Grüße
Kosten ZV gegen eigenen Mdt. - mit oder ohne MWST?
- Liesel
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