neuer Pfüb wegen unzureichender Drittschuldnerbezeichnung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tölpel
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#1

08.11.2010, 13:26

Hallo,

ich habe einen PfüB beantragt gegen Drittschuldnerin WWK Allgemeine Versicherung mit Versicherungsscheinnummer. Im e.V. Protokoll stand nur WWK. Nun bekomme ich Drittschuldnererklärung von WWK Allgemeine, dass wir uns an WWK Lebensversicherung zu wenden haben. Nach dem Briefkopof, der mir jetzt vorliegt, firmieren diverse WWK-Versicherungen unter "WWK Versicherungen" unter der gleichen Anschrift.

Muss ich jetzt tatsächlich einen neuen Pfüb machen.

Gruß vom Tölpel
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Tölpel
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#2

10.11.2010, 10:41

:schieb
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pasc1976
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#3

10.11.2010, 10:45

Hatte mal einen ähnlichen Fall. Habe dann mit dem Rechtspfleger gesprochen und ihm die Situation erklärt. Dieser hat mir damals geraten, einen Berichtigungsbeschluss zu beantragen. Hat auch geklappt, obwohl sich der DS zunächst quer stellte. Nach einigem hin und her wurde der Pfüb aufgrund des Berichtigungsbeschlusses anerkannt und ich habe mein Geld bekommen...
LG pasc1976
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Trynnchylld
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#4

10.11.2010, 12:05

Würd ich auch so machen. Ggf. wenn der RpflG sich nicht bequatschen lässt, musst du dir notfalls nen HR-Auszug einholen und prüfen, ob die Einwände des DS gerechtfertigt sind...
Lieber Gruß, Trynn

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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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