Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
WasE.
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#1

06.10.2010, 15:57

Hallo an Alle,

ich hätte folgendes Anliegen.

Die Schuldnerin hat ein EV abgegeben. Sie hat ein Arbeitseinkommen von ca. 950 € netto und bekommt noch Kindergeld 164,00 € (gehe davon aus, ihre Tochter/ihr Sohn leben noch bei ihr).

Was nun tun??? Würde es sich lohnen, wenn wir das Konto /bei der Sparkasse pfänden würden? Denn so viel verdient sie nicht.... Was würdet ihr in diesem Fall machen/ wie würdet ihr in dem Fall vorgehen???

Die Hauptforderung unserer Mandantin ist 448,00 €. Und sie will so wenig wie möglich hierfür Kosten haben...

Die Schuldnerin hat vor Beziehen der jetzigen Wohnung eine Kaution von 550,00 € eingezahlt. Aber wer weiß, wann sie da wieder ausziehen wird.


Bitte um Hilfe/Vorschläge... Vielen Dank...
grommelie
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#2

06.10.2010, 16:39

Kontopfändung auf jeden Fall veranlassen, oftmals meldet sich die Schuldnerin dann und bittet um Ratenzahlungen, weil es ohne Konto doch recht schwierig ist, den Alltag zu meistern
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Smilie
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#3

06.10.2010, 16:49

Aber bei 950,00 EUR netto bleibt wenn überhaupt nur ein verschwindend geringer Pfändungsfreibetrag... wenn ihr dann ganz großes Pech habt, wird sie die Freigabe beim Gericht beantragen und ihr geht so oder so leer aus.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
Sonnenkind
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#4

06.10.2010, 17:15

Na da ist doch auch naheliegend, dass du die Kaution pfändest. VZV raus und und fertig. Klar kann dir niemand sagen, wie lange sie in der Wohnung bleibt; allerdings ist zumindest ein klein wenig Hoffnung, dass ihr euer Geld bekommt.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#5

07.10.2010, 07:03

@Smilie:
Bevor die Kontofreigabe erfolgt, muss der Schuldner das erstmal beantragen oder aber ein P-Konto einrichten, wer weiß, ob sie das tut. Außerdem treffen trotzdem manchmal unerwartete Gelder auf dem Konto ein, die die Bank als Drittschuldnerin dann abführt.

Ich mache bei Arbeitseinkommen und Bestehen eines Konto immer einen PfüB hinsichtlich des Konto der Schuldnerin.
aculita
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#6

07.10.2010, 07:51

Lohnt es sich denn, einem Schuldner einen PfÜB bzgl Lohn aufs Auge zu drücken, selbst wenn ich weiß, daß ich nichts bekommen werde?

Ich habe einen, da hat sich die Arbeitgeberin mit ihm schon hingesetzt, um ihn zur Ratenzahlung zu bewegen.
"Ja, mache ich"
Und nichts ist passiert. Nochmalige Anfrage bei der AG und nochmaliges Gespräch von ihr mit ihm brachte, daß er die erste Rate überwiesen hat, den Ratenvertrag unterschrieben hat und sich mit mir in Verbindung setzen will - nichts davon ist wahr!

Aus der eV weiß ich, daß er selbst bei Zusammenrechnung von Unfallrente, Einkommen und ALG2 gerade mal knappe 1.300 € hat und laut meiner Übersicht bekomme ich da noch nichts.
Hinzu kommt, er hat 2 Kinder. Eins lebt bei ihm und der Mutter. Das andere bekommt derzeit nichts von ihm.

Aber wer so dreist lügt, der kann doch nicht ungeschoren bleiben!!!

Die AG meinte im Telefonat zu mir, da bliebe uns wohl nur die harte Tour. Ob die wohl im Vertrag etwas stehen haben von wegen Kündigung bei Pfändung oder so etwas?

Ich würde jetzt halt gern den PfÜB mit Zusammenrechnungsantrag rausschicken, einfach bloß, um ihn zu ärgern und wenigstens zu zeigen, daß es so nicht geht! Nur: sind das dann notwendige Kosten der ZV?
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#7

07.10.2010, 09:00

also eine Klausel im Arbeitsvertrag, dass Kündigung bei Gehaltspfändung droht ist wohl arbeitsrechtlich eher bedenklich
wenn du den Schuldner ärgern willst, bitte - bloß leider bringen wird es dir leider nichts

hast du vielleicht eine Kontoverbindung des Schuldners ? - Konto pfänden
vielleicht findest du im VVZ noch eine Versicherung, die man ebenfalls pfänden könnte, was glaubst du wie das den Schuldner ärgert, wenn du ihm seine LV pfändest
Melle
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#8

07.10.2010, 10:40

Klar sind das notwendige Kosten der ZV.

Ich würde den Pfüb auf jeden Fall rausschicken. Vielleicht bekommt er ja mal mehr Lohn (z. Bsp. Weihnachtsgeld oder einfach Lohnerhöhung) und dann ist doch was pfändbar.
WasE.
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#9

07.10.2010, 11:17

Wenn ich mich jetzt für die Vorgehensweise: Vorläufiges Zahlungsverbot entscheiden würde, dann würden ja keine weiteren Kosten als Gerichtsvollzieherkosten von ca. 25,00 € entstehen oder? Was ist mit unseren Kosten? Was müssten wir gegenüber der Mandantin abrechnen? Soweit ich es weiß, wäre diese Tätigkeit kostenlos, bzw. ich könnte erst die 0,3 VG abrechnen, wenn wir jetzt einen Antrag auf PfüB (gleichzeitig ) stellen würden oder? Denn das will ich nicht, ich möchte nur, dass die Schuldnerin Panik bekommt und dann sich gleich bie uns meldet. Die Sperre dauert ja einen Monat und da muss sie sich mit uns so oder so in Verbindung setzen oder? Was denkt ihr darüber und nochmals bzgl. Kosten, die dem Mandanten in dem Fall entstehen würden?
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#10

07.10.2010, 11:29

Ich weiß, daß eine solche Klausel im Arbeitsvertrag bedenklich ist,aber es wird wohl erstens gar nicht so selten gemacht und zweitens: weiß das auch mein Schuldner?

Konto gibt es nicht - Auto hat er, läuft aber auf jemand anders: sprich, ich kann nicht mal die Haftpflicht kündigen (nach Vollstreckung in die entsprechenden Unterlagen)
Andere Versicherungen gibt es auch nicht. Es ist halt meine einzige Möglichkeit...

WasE.: es melden sich aber nicht alle. Einigen scheint es sowas von egal zu sein, was Du mit ihrem Konto veranstaltest, weil sie das eh nicht wirklich nutzen... Da wäre dann ein hinterhergeschobener PfÜB dennoch ratsam, denn vielleicht geht auch hier mal mehr ein (beispielsweise ein Lottogewinn :wink: )
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