vorläufiges vollstreckbares VU

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mauli

#11

28.09.2010, 10:39

Wiedermal eine Frage zum vorläufigen Zahlungsverbot.
Kann man vorläufiges Zahlungsverbot machen wenn man den Titel nicht zugestellt hat? Ja oder?
Wurde ich gerade gefragt und ich dachte ich hör mal hier nach bevor ich Mist erzähle :)
Finja75
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#12

28.09.2010, 11:29

@mauli: Du kannst sofort nach mündlicher Verkündung des Urteils ein vorläufiges Zahlungsverbot zustellen. Der Titel muss weder schriftlich vorliegen, noch zugestellt sein.
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