Vollstreckungsproblem

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ReNo1309
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#1

08.09.2010, 15:11

Wir versuchen nun schon seit August 2008 gegen einen Schuldner zu vollstrecken, bislang jedoch ohne Erfolg. Dem ersten ZV-Auftrag folgte im Dezember ein Verhaftungsauftrag, da keine Zahlung oder eidesstattliche Versicherung geleistet wurde. Da der Schuldner nie angetroffen wurde, haben wir im Juni 2009 einen Antrag auf Durchsuchungserlaubnis gem. § 758 a Abs. 4 ZPO gestellt (Vollstreckung auch zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen.Beschluss wurde erlassen und Gerichtsvollzieher im November 2009 erneut mit der Vollstreckung beauftragt.

Trotz alledem bekamen wir heute folgende Nachricht vom Gerichtsvollzieher:

"in oben genannter Sache habe ich diese heute an Ort und Stelle einstweilen eingestellt, weil:

Herr ... trotz etlicher Versuche nicht anzutreffen ist.

Laut Angaben der getrennt lebenden Ehefrau Fr. ... ist Herr ... ein Baumfäller. Er soll sich zur Zeit in Österreich zur Entfernung von Bäumen aus Wäldern aufhalten. Er würde für eine Firma in Nürnberg arbeiten, deren Adresse ihr nicht bekannt sei. Herr ... besitzt ein Haus in ..., in dem seine getrennt lebende Ehefrau wohnt. Wenn er ab und zu am Wochenende in unserer Gegend sei, soll er sich bei seiner neuen Freundin in Kitzingen aufhalten (Adresse sei ihr auch nicht bekannt). Sein Konto soll er bei der Volksbank und Raiffeisenbank ... haben."

Was würdet ihr jetzt vorschlagen? Konto pfänden?
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Michael1974
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#2

08.09.2010, 15:16

Kontopfändung ist schon ein brauchbarer Ansatz... Besorgt Euch auch mal einen Grundbuchauszug von dem Haus, in dem die getrennt lebende Ehefrau wohnt. Evtl. kann dort eine Sicherungshypothek eingetragen werden, sofern der Schuldner Eigentümer ist und der Mindestwert zur Eintragung einer Sicherungshypothek erreicht ist.

Gruß, Michael
refa176
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#3

08.09.2010, 16:21

Ich würde auch erst mal ne Kontopfändung probieren.
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#4

08.09.2010, 16:29

refa176 hat geschrieben:Ich würde auch erst mal ne Kontopfändung probieren.
:zustimm
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darkangel
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#5

08.09.2010, 17:22

Ich kann meinen Vorrednerinnen nur zustimmen. Am besten erst einmal eine Kontopfändung beantragen. Das trifft den Schuldner meist am härtesten. Vielleicht meldet er sich dann auch wegen einer Ratenzahlung....(das ist zumindest hier meistens so).
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#6

09.09.2010, 08:32

Ja ich denke auch, dass ich es erstmal mit einer Kontopfändung versuchen werde. Problem bei der Sache dürfte höchsten das seit dem 01.07.2010 neue Gesetz zum P-Konto werden, was meiner Meinung nach nie hätte in Kraft treten dürfen, da es den Schuldnern ja immer einfacher gemacht wird :(
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Adelia
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#7

09.09.2010, 08:54

Aber es gibt viele, die haben sich noch nicht mal das P-Konto einrichten lassen.
supibaerchi
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#8

09.09.2010, 09:39

Adelia hat geschrieben:Aber es gibt viele, die haben sich noch nicht mal das P-Konto einrichten lassen.
aber soweit ich weiß, können sie das ja auch noch rückwirkend machen :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
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#9

09.09.2010, 10:43

Kannst Du evtl. ermitteln, für welche Firma in Nürnberg er arbeitet? Da werden sich wohl nicht so viele mit Bäume fällen in Österreich beschäftigen. Ist nur so ein Gedanke, sonst würde ich auch Kontopfändung machen.
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Adelia
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#10

09.09.2010, 10:47

supibaerchi hat geschrieben:
Adelia hat geschrieben:Aber es gibt viele, die haben sich noch nicht mal das P-Konto einrichten lassen.
aber soweit ich weiß, können sie das ja auch noch rückwirkend machen :roll:
Ja, aber da ist ja auch eine Frist gesetzt. Ich glaube von 4 Wochen und wenn die meisten Schuldner es nicht geschafft haben zum Gericht zu gehen und Vollstreckungsschutz zu beantragen, warum sollen sie dann zur Bank gehen.
Kommt halt ganz auf den Schuldner drauf an. :lol:
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