Keine Akzeptanz von rangwahrendem Ruhen der Kontopfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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kuki0402
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#1

07.09.2010, 13:50

Hallo zusammen,
ich hatte heute ein wundervolles Schreiben eines Kreditinsitutes in der Post als Reaktion einer rangwahrenden Ruhendstellung einer Kontopfändung nach Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner in der Post: :?:
Text:

"...mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes werden zum 1. Juli 2010 Pfändungsschutzkonten eingeführt. Jede natürliche Person als Inhaber eines Girokontos wird ab,,diesem Zeitpunkt einen Anspruch auf Umwandlung seines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto haben.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie darüber informieren, dass mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos die bisher durch die .... geduldeten Aussetzungen bzw. Ruhendstellungen für natürliche unselbständige Personen ab dem 01.07.2010 nicht mehr akzeptiert werden.
Vor dem 01.07.2010 bestehende und von uns bereits anerkannte Aussetzungen oder Ruhendstellungen sind hiervon nicht betroffen."

Hallo????? :evil: hat man denn als Gläubier keine Handhabe mehr??? Ihc dachte immer man ist als Gläubiger Herr des Verfahrens und kann selbst entscheiden, wann man Befriedigung seiner Forderung durch Pfändung sucht. ??? Es kann doch nicht sein, dass ich nun auf meinen Rang verzichten muss, weil ich nur noch zurücknehmen kann???

Irgendjemand ne Idee??? ggf. greift ja noch immer LG Köln , Az.: 13 T 214/06 oder ist das mit Einführung P-Konto auch außer Kraft?

LG Kuki



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darkangel
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#2

07.09.2010, 13:56

Ein ähnliches Schreiben habe ich demletzt auch von einem der Kreditinstitute erhalten. Auf telefonische Nachfrage wurde mir dann erklärt, dass es vor allem auch organisatorische Gründe hätte, warum das nun so gehandhabt werde. Schließlich gäbe es Schuldner, bei denen fast jeden Tag Ruhendstellungen und Wiederauflebungen der Pfändung eintrudeln würden, das wäre vom Arbeitsaufwand her einfach nicht zu schaffen :roll:

Meine Chefin war auch sichtlich geschockt, als ich ihr von dem überaus freundlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin berichtet habe. Wir haben es dem Schuldner erklärt, warum jetzt keine Ruhendstellung mehr möglich sei und er sagte, er würde sich eine andere Bank suchen. Super....also kann ich ihm wieder hinterherrennen, neue EV verlangen, um wieder herausfinden zu können, welche Bank er jetzt für sich gefunden hat. :thx liebes Kreditinstitut
Zuletzt geändert von darkangel am 07.09.2010, 13:57, insgesamt 1-mal geändert.
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#3

07.09.2010, 13:57

Dagegen kannst du nichts machen. Entweder du nimmst die Pfändung zurück - und verlierst damit deinen Rang - oder du läßt die Pfändung laufen.
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#4

07.09.2010, 14:19

Die Ruhendstellung ausgebrachter Kontenpfändungen war schon immer eine Kulanz der Banken, da es keine gesetzliche Regelung dafür gab bzw. immer noch nicht gibt.

Im Zeitalter der für die Banken sehr aufwendigen P-Kontenführung akzeptieren viele Banken daher Ruhendstellungen überhaupt nicht mehr!
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#5

07.09.2010, 14:20

Deswegen hat vllt. gestern auch ein Schuldner angerufen und gesagt, wir sollten doch bitte den Pfüb wieder ruhend stellen, er wäre von uns reaktiviert worden hat die Bank gesagt. Ich sagte neeeeee, wir haben doch Ratenzahlungen vereinbart :roll: Aber, die Bank hat wohl den Pfüb wieder ruhend gestellt, zumindest kam gestern kein weiterer Anruf. ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

07.09.2010, 15:34

darkangel hat geschrieben:Ein ähnliches Schreiben habe ich demletzt auch von einem der Kreditinstitute erhalten. Auf telefonische Nachfrage wurde mir dann erklärt, dass es vor allem auch organisatorische Gründe hätte, warum das nun so gehandhabt werde. Schließlich gäbe es Schuldner, bei denen fast jeden Tag Ruhendstellungen und Wiederauflebungen der Pfändung eintrudeln würden, das wäre vom Arbeitsaufwand her einfach nicht zu schaffen :roll:

Meine Chefin war auch sichtlich geschockt, als ich ihr von dem überaus freundlichen Gespräch mit der Sachbearbeiterin berichtet habe. Wir haben es dem Schuldner erklärt, warum jetzt keine Ruhendstellung mehr möglich sei und er sagte, er würde sich eine andere Bank suchen. Super....also kann ich ihm wieder hinterherrennen, neue EV verlangen, um wieder herausfinden zu können, welche Bank er jetzt für sich gefunden hat. :thx liebes Kreditinstitut

Wenn der Schuldner überhaupt eine Bank findet, bei der die Ruhendstellungen noch gemacht werden. Das ist inzwischen höchst selten der Fall.
Die P-Konten machen uns ja auch genügend Schwierigkeiten, warum sich dann noch mit Ruhendstellungen befassen?
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