Pfüb mehrere Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nachtelfin
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#1

06.09.2010, 16:32

Haben folgendes Problem:

Schuldner beliefert mehrere Einkaufsmärkte. Wir sollen nun einen Pfüb gegen die Einkaufsmärkte machen.

Meine Frage: Arbeitseinkommen ist dies ja nicht, oder? Hat jmd vlt. einen Vordruck oder eine Idee?

Vielen Dank im Voraus schon mal für eure Hilfe :thx
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Yvi_882
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#2

06.09.2010, 16:57

Wenn der Schuldner eine eigene Firma besitzt, könntest du ggfs. auch eine Kontopfändung machen, wenn die Bankverbindung bekannt ist. Arbeitseinkommen ist es eher nicht.
Da ich nicht weiss, um was für Ware es sich handelt, kann ich dir auch nicht sagen, ob eventuell Werklohn in Betracht kommt.
Zuletzt geändert von Yvi_882 am 06.09.2010, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
Hinni

#3

06.09.2010, 16:57

Nee Arbeitseinkommen ist das wohl nicht.
Hört sich so an, als wäre der Schuldner selbständig und beliefert Einkaufsmärkte mit Waren, wofür er selbstverständlich Geld bekommt.
Ich glaube nicht, daß es dafür einen bestimmten Vordruck gibt. Den Anspruch des Schuldners an die Einkaufsmärkte mußt Du so genau wie möglich im Pfüb benennen, z. B. "Gepfändet wird der Anspruch des Schuldners an ... auf Zahlung für erbrachte und künftig zu erbringende Warenlieferungen." o.ä. Solltest Du nähere Angaben haben, solltest Du diese in den Text mit einbringen.
Nachtelfin
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#4

07.09.2010, 12:29

Der Schuldner beliefert drei verschiedene Einkaufsmärkte mit Blumen. Kontodaten sind uns nicht bekannt. Mehr Infromationen haben wir leider auch nicht.
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Liesel
...ist hier unabkömmlich !
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#5

07.09.2010, 15:26

Forderung aus Warenlieferung, wie Hinni schon geschrieben hat.
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