Guten Morgen!!
Ich stehe gerade etwas aufm Schlauch und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt:
Wir haben einen Beschluss für unseren Mandanten erwirkt, dass gegen ihn eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages eingestellt wird.
Vollstreckt wird ein rückständiger Unterhalt für August 2010 sowie fortlaufender Unterhalt in Höhe von monatlich 350,23 €.
Meine Frage nun:
Wie errechne ich die von unserem Mandanten zu zahlende Sicherheitsleistung?
1.
350,23 € x 110 %
oder
2.
(350,23 € + bisherige ZV-Kosten) x 110 %??
Ich stehe hier gerade echt etwas aufm Schlauch (ist aber auch noch früh am Morgen) und ich habe das mit der Sicherheitsleistung noch nie kapiert!!!!
Besten Dank schon mal für Eure Hilfe!
LG Silke81
Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?
- misspinky1984
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Die Sicherheitsleistung beträgt 110 % des beizutreibenden Betrages. Ich würde jetzt erst einmal sagen, dass die ZV-Kosten da keine Berücksichtigung finden.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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- Silke81
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Hätte ich jetzt spontan auch gesagt, war mir aber nicht mehr sicher.
Ich werde jetzt unserem Mandanten schreiben, er soll 385,25 € bei der Hinterlegungsstelle einzahlen (350,23 € x 110 %).
Besten Dank
Ich werde jetzt unserem Mandanten schreiben, er soll 385,25 € bei der Hinterlegungsstelle einzahlen (350,23 € x 110 %).
Besten Dank