Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage:
wir vertreten einen Mdt. im OWi-Verf. Zwischenzeitlich kamen vom Gericht 2 Terminsladungen in gleicher Sache. ich habe dort angerufen und klargestellt, dass es nur ein Verfahren gibt. Nun haben wir einen Beschluss bekommen, wonach gem. Verbot der Doppelbestrafung die notwendigen Auslagen für das 2. Verfahren der Staatskasse auferlegt wurden. Kann ich hier für das 2. (falsche) Verfahren eine Grundgebühr und Verfahrensgebühr gegenüber der Staatskasse abrechnen?
Danke für Eure Hilfe