Doppelbestrafung im OWi-Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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amb-rechtsanwaelte
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#1

13.07.2010, 12:02

Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage: :?:
wir vertreten einen Mdt. im OWi-Verf. Zwischenzeitlich kamen vom Gericht 2 Terminsladungen in gleicher Sache. ich habe dort angerufen und klargestellt, dass es nur ein Verfahren gibt. Nun haben wir einen Beschluss bekommen, wonach gem. Verbot der Doppelbestrafung die notwendigen Auslagen für das 2. Verfahren der Staatskasse auferlegt wurden. Kann ich hier für das 2. (falsche) Verfahren eine Grundgebühr und Verfahrensgebühr gegenüber der Staatskasse abrechnen?
Danke für Eure Hilfe :D
stuppsi
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#2

13.07.2010, 14:32

Würde nur die Grundgebühr abrechnen.
schnatti

#3

13.07.2010, 14:36

:zustimm so würde ich das auch in angriff nehmen
amb-rechtsanwaelte
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#4

14.07.2010, 16:21

danke :D
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