Hi Leute,
ab dem 1.7. Tritt ja der neue paragraph 833a ZPO in Kraft,
somit dürfte auch bei kontenpfändung vielleicht eine Änderung des anspruchstextes bei der Pfändung nötig werden!
Hat jemand schon so einen neuen pfändungstext mit berücksichtigung aller relevanten nebenrechten parat?
Oder verbleibt es beim alten Text?
Mustertext PÜ kontenpfändung ab 1.7.
- Mietzemau
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Oh ja, das wäre toll...ich bin ja erst seit Kurzem wieder in diesem Beruf tätig und bin auf diese Reform ehrlich gesagt nur durch die Werbezeitschriften aufmerksam geworden. Ein bisschen habe ich mich schon einlesen können, aber noch nicht alles Wissenswerte anlesen können bzw. gefunden.
Lg
Lg
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Ich sehe noch nicht, welche Änderungen in "meinem" PfÜB-Antrag erforderlich sein sollten gerade in Bezug auf § 833 a ZPO. Ich pfände ganz normal das Konto. Für den Rest ist der Schuldner zuständig. Ich befasse mich seit längerem mit den neuen Konto-Paragrafen, sehe aber noch nicht, warum ausgerechnet für § 833 a ZPO eine Änderung erforderlich wäre. Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen, was sich bei der Pfändung der angeblichen Forderung meines Schuldners gegen seine Bank ändern sollte?
@ Gina: Zumindest die Aufnahme des Anspruchs auf Herausgabe / Vorlage der Bescheinigung nach § 850 k V ZPO wäre schon nicht schlecht!