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Pfändung eines Lottogewinns

Verfasst: 18.06.2010, 11:06
von shila1978
Hallo!
Ich hab mal eine Frage. Mein Schuldner hat mir gerade am Telefon erzählt, er habe beim Lotto einen 5er gehabt und 97.800,00 EUR gewonnen. Er habe einen RA beauftragt, dem er eine gewisse Summe zur Verfügung stellt, damit dieser sodann an alle Gläubiger verteilt. Der Schuldner bat mich, seinem RA (namentlich bekannt) eine aktuelle Forderungsberechnung zuzusenden. Soll ich ihm das glauben? Wie würdet ihr vorgehen? Ist eine Pfändung des Lottogewinns - so es diesen wirklich gibt - möglich? Ich denke, dass ich mir einen Anruf bei der Lottogesellschaft oder bei dem RA sparen kann, da ich wahrscheinlich sowieso keine Auskünfte erhalten würde.

Re: Pfändung eines Lottogewinns

Verfasst: 18.06.2010, 11:07
von LuzZi
Einen Anruf kannste dir mit Sicherheit sparen, gerade bei einem Lottogewinn werden dir die nicht den Namen sagen.

M. E. ist ein Lottogewinn 100%ig pfändbar.

Re: Pfändung eines Lottogewinns

Verfasst: 18.06.2010, 11:18
von Kasimir1603
Gar nicht warten, dem die aktuelle Forderungssumme mitteilen und dann soll er gleich zahlen und net um drei Ecken mit RA. Wenn er nicht zahlt, sofort GVZ losschicken.

Re: Pfändung eines Lottogewinns

Verfasst: 18.06.2010, 11:25
von shila1978
Ja, das werd ich wohl genau so machen... So was hat man auch nicht alle Tage! :-)

Re: Pfändung eines Lottogewinns

Verfasst: 18.04.2011, 14:48
von Badeschlappe26
Was ist hier eigentlich rausgekommen? Würde mich ja mal interessieren.