meine chefin will von mir einen Zwangsvollstreckungsauftrag nach § 892 ZPO stellen
kann mir da jemand aus der patsche helfen - noch nie gehört
Antrag nach § 892 ZPO
Variante A: Sie meint § 829 ZPO = Pfändung einer Geldforderung
Variante B: Ihr habt bereits aus einem Titel, der auf Vornahme einer Handlung vollstreckt.
So, und was ist bereits gelaufen?
Variante B: Ihr habt bereits aus einem Titel, der auf Vornahme einer Handlung vollstreckt.
So, und was ist bereits gelaufen?
- domel 3008
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ja...wäre wichtig was bisher gelaufen ist...
- domel 3008
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aber aus diesem Urteil kann man jedenfalls nicht nach § 829 ZPO vollstrecken, denn der Schuldner wurde ja nicht zur Zahlung einer Geldforderung verurteilt...
vielleicht solltest du nochmal deine Chefin fragen, ob sie wirklich 892 meint?
vielleicht solltest du nochmal deine Chefin fragen, ob sie wirklich 892 meint?
- domel 3008
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ja, aber 892 ist keine Vollstreckungsart sondern "Widerstand des Schuldners" der wie folgt spezifiziert wird:
"Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden hat, so kann der Gläubiger zur Beseitigung des Widerstandes einen Gerichtsvollzieher zuziehen, der nach den Vorschriften des § 758 Abs. 3 und des § 759 zu verfahren hat."
Es gibt - wie Ernie schon richtig gesagt hat - eine Vollstreckung nach § 829 ZPO, die sieht eine Pfändung einer Geldforderun vor....
"Leistet der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme einer Handlung, die er nach den Vorschriften der §§ 887, 890 zu dulden hat, so kann der Gläubiger zur Beseitigung des Widerstandes einen Gerichtsvollzieher zuziehen, der nach den Vorschriften des § 758 Abs. 3 und des § 759 zu verfahren hat."
Es gibt - wie Ernie schon richtig gesagt hat - eine Vollstreckung nach § 829 ZPO, die sieht eine Pfändung einer Geldforderun vor....
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Wenn Sie ein Duldungsurteil hat, ist doch aber § 892 der richtige Paragraph
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Habt Ihr in dem Urteil schon drin, dass ein Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft verhängt wird?
- domel 3008
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ja, doch aber erst wenn der Schuldner Widerstand gegen die Vornahme der zu leistenden Handlung leistet...oder??