Pfändung vom Konto des Sohns des Schuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Mirey
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#1

09.06.2010, 08:52

Hallo zusammen,

ich habe einen Titel gegen einen Schuldner in beträchlicher Höhe erwirkt. Schuldner hat vor 2 Jahren die EV abgegeben, ist Hartz4-Empfänger und bekommt monatlich eine Rente i.H.v. 250 Euro, welche auf dem Konto des Sohnes eingeht.

Kann mir jemand sagen, ob ich das Konto des Sohnes pfänden lassen kann oder vielleicht direkt die Rente?

Vielen Dank für Antworten!

Mirey
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Supersekretärin
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#2

09.06.2010, 10:24

Ma ne andere Frage.. Warum willst du das überhaupt pfänden? Glaube kaum, dass euer Schuldner mit seinem Einkommen die Pfändungsfreigrenze von 989,99 € überschreitet..
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skugga
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#3

09.06.2010, 11:01

Supersekretärin hat geschrieben:Ma ne andere Frage.. Warum willst du das überhaupt pfänden? Glaube kaum, dass euer Schuldner mit seinem Einkommen die Pfändungsfreigrenze von 989,99 € überschreitet..
Bei der Rentenzahlung auf das Konto des Sohns kann Dir die Pfändungsfreigrenze herzlich egal sein, in diesem Falle gilt die nämlich nicht.

Direkt das Konto des Sohnes pfänden geht nicht, aber: Euer Schuldner hat einen Auszahlungsanspruch gegen seinen Sohn über diese 250,00 €, und dieser Auszahlungsanspruch lässt sich per PfÜB - Sohn als Drittschuldner - durchaus pfänden.

Gut Holz!
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katuscha
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#4

09.06.2010, 11:06

sehe ich genauso wie skugga
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Badeschlappe26
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#5

09.06.2010, 13:16

Haben wir auch schon gemacht.
Du pfändest den "Herausgabeanspruch des Schuldners gegen ... der auf dem Konto ... für den Schuldner eingehenden Gelder" - oder so ähnlich. Und da du einen Herausgabeanspruch pfändest und keinen Lohn oder Sozialleistungen, gilt halt auch keine Pfändungsgrenze - wie skugga schon sagte.

Problem an der Sache ist allerdings, dass das Konto des Sohnes gedeckt sein muss, sonst geht deine Pfändung auch ins Leere. Du könntest nicht den Kontokorrent ausreizen, da das ja Ansprüche der Bank gegen den Sohn wären. Insofern war in unserer Sache zwar der PfüB i. O. - die sich anschließende Drittschuldnerklage ging dagegen voll in die Hose.
Es grüßt

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#6

09.06.2010, 13:43

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich war mir eben auch nicht sicher, ob die Pfändungsfreigrenze über einen Drittschuldner dann hinfällig ist. Aber nun habe ich ja nochmals Bestätigung.

Nun noch eine etwas blöde Frage vielleicht (bin leider noch nicht so ZV-erfahren): Muss ich beim PfÜb irgendwas beachten? Also klar, ich gebe den Drittschuldner dort an, muss ich sonst noch was spezielles zufügen?

Und noch was... Die geschuldete Summe ist fünfstellig. Das wird über den Drittschuldner kaum in einer Summe zu holen sein. Muss dann vom Drittschuldner monatlich die Rente des Schuldners an den Gläubiger überwiesen werden oder wie läuft das dann?

Danke und LG,
Mirey
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Badeschlappe26
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#7

09.06.2010, 14:21

Würd PfüB in voller Höhe machen. Wer weiß, was da noch so alles für Gelder kommen für Papi beim Sohnemann.

Wenn du den Anspruch wie obig pfändest und dann den üblichen Satz: "einschließlich etwaiger künftig fälliger Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund" mit angibst, müsste das doch i. O. sein.
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#8

09.06.2010, 14:41

:thx ... und wieder etwas gelernt :D
speltre
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#9

10.06.2010, 12:04

[quote="Badeschlappe26"]Haben wir auch schon gemacht.
Du pfändest den "Herausgabeanspruch des Schuldners gegen ... der auf dem Konto ... für den Schuldner eingehenden Gelder" - oder so ähnlich. Und da du einen Herausgabeanspruch pfändest und keinen Lohn oder Sozialleistungen, gilt halt auch keine Pfändungsgrenze - wie skugga schon sagte.


Habe hier ähnlichen Fall, jedoch Schuldner ist in BG mit der Ehefrau - Konto gehört wohl der Ehefrau oder Tochter wo das Hartz IV der BG rauf geht. Wollte hier eigentlich nur nach super mehrfachen Mahnungen das Konto sperren, damit wenigstens reagiert wird. Dass das Geld des JobC. in dem Sinne nicht pfändbar ist, ist mir schon klar, aber wie bekommt man den Schuldner sonst dazu mal zu erscheinen?

Hat hier jemand ne Idee? Ach und im Übrigen, müsste ich dann 2 Anträge f. PfüB machen? 1x für Herausgabeanspruch und dann noch an die Bank, wenn 1. PfÜb durch ist oder wie geht das? Habe ich noch nie gemacht.

:frust

Liebe Grüße
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Badeschlappe26
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#10

10.06.2010, 12:23

Wenn ich dich richtig verstehe, hat dein Schuldner selbst kein Konto bei der Bank - insofern kannst du keinen normalen PfüB aufs Konto drücken. Die Bank fällt also als Drittschuldner weg.

Pfänden könntest du aber den Herausgabeanspruch gegen Frau (oder Tochter). Drittschuldner ist dann halt die Frau (oder Tochter) und gepfändet wird - wie obig - der Herausgabeanspruch.
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