Hallo Forenos,
bin Quereinsteigerin und stehe gerade total auf dem Schlauch. Soll für einen Md. eine Verbraucherinsolvenz anmelden, der natürlich ein Schuldenbereinigungsplan beizufügen ist. Da Md. nix zahlen kann: flexible Nulllösung den Gläubigern vorgeschlagen, die es ablehnen.
Wie geht's weiter? Wie ist die korrekte äußere Form?
Danke für jeden noch so kleinen Tipp!
Quiesel
Schuldenbereinigungsplan bei flexiblem Nullplan
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hallo quiesel643! herzlich willkommen!
in dem von dir genannten schreiben wir auf § 305 InsO bezug genommen. habe ich dich richtig verstanden, dass du ein muster möchtest?
ansonsten sieht es so aus, dass eben zuerst der außergerichtliche einigungsversuch rausgeht mit der bitte, dass alle gläubiger ihre derzeit offenen forderungen, bereinigt von bereits verjährten ansprüchen!, bekannt geben. in dem brief wird den gläubigern eine frist gesetzt. jeder gläubiger muss dieses schreiben erhalten!
nach diesem schreiben geht dann ein schuldenbereinigungsplan raus. in diesem schreiben wird eben angegeben, wie viel prozent der schuldner zahlen kann. nimmt auch nur ein gläubiger diesen vorschlag nicht an, ist der außergerichtliche einigungsversuch gescheitert und ihr könnte das verbraucherinsolvenzverfahren beschreiten. da gibt es aber die 6 monats frist. also innerhalb von den sechs monaten, müsst ihr den antrag auf eröffnung des verbraucherinsolvenzverfahrens stellen!
ich hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen?
liebe grüße
in dem von dir genannten schreiben wir auf § 305 InsO bezug genommen. habe ich dich richtig verstanden, dass du ein muster möchtest?
ansonsten sieht es so aus, dass eben zuerst der außergerichtliche einigungsversuch rausgeht mit der bitte, dass alle gläubiger ihre derzeit offenen forderungen, bereinigt von bereits verjährten ansprüchen!, bekannt geben. in dem brief wird den gläubigern eine frist gesetzt. jeder gläubiger muss dieses schreiben erhalten!
nach diesem schreiben geht dann ein schuldenbereinigungsplan raus. in diesem schreiben wird eben angegeben, wie viel prozent der schuldner zahlen kann. nimmt auch nur ein gläubiger diesen vorschlag nicht an, ist der außergerichtliche einigungsversuch gescheitert und ihr könnte das verbraucherinsolvenzverfahren beschreiten. da gibt es aber die 6 monats frist. also innerhalb von den sechs monaten, müsst ihr den antrag auf eröffnung des verbraucherinsolvenzverfahrens stellen!
ich hoffe, ich konnte dir damit etwas helfen?
liebe grüße
Jo, genau so ist der Werdegang für das außergerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren.
Formular für das Insolvenzverfahren http://www.bmj.bund.de/media/archive/293.pdf" target="blank
Formular für das Insolvenzverfahren http://www.bmj.bund.de/media/archive/293.pdf" target="blank
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Hurra, ich hab's selbst gefunden! Für alle, cie vielleicht an derselben Frage herumbasteln, stelle ich den entscheidenden Hinweis hierher: Muster finden sich unter dem link:f-sb.de.
Gutes Gelingen - herzliche Grüße
Quiesel
Gutes Gelingen - herzliche Grüße
Quiesel
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Ist ja super, wie das funktioniert. Bin ganz beglückt mit diesem Forum. DANKE!!!!!
Quiesel
Quiesel