Pfändung Genossenschaftsanteile

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
strohblume
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#1

11.05.2010, 09:16

Guten Morgen zusammen,

brauche mal wieder Euere Hilfe. Folgende Sache:

Schuldner hat e.V. abgegeben und darin angegeben, dass er Genossenschaftsanteile von 360,00 € eingezahlt hat.
Habe diese Anteile bei der Wohnungsgenossenschaft vollstreckt.
Wohnungsgenossenschaft teilt nunmehr mit, dass Forderung nicht anerkannt wird, da die gepfändeten Ansprüche nicht bestehen, weswegen die Forderung unbegründet ist. Weiterhin hat die Schuldnerin Mietschulden über 5.000,00 €.

Was soll ich denn jetzt davon halten?
Kann ich jetzt die Mitgliedschaft kündigen und die Aufkündigung und den Austritt des Schuldners aus der Genossenschaft erklären?
Liebe Grüße Strohblume
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Bino
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#2

11.05.2010, 10:40

Die Frage ist, warum die DS meint, dass die Ansprüche nicht bestehen.
Möglicherweise hat der Sch entgegen seiner Angabe in der EV die 360,00 € gar nicht eingezahlt. Oder die DS meint fälschlicherweise, dass die Ansprüche nicht bestehen, weil sie durch die Mietschulden davon ausgeht, dass sie die Anteile mit der offenen Miete verrechnen wird.
Da würde ich mal um eine konkrete Erklärung bitten.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

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strohblume
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#3

11.05.2010, 10:58

Du würdest also den DS nochmals anschreiben?

Kann ich trotzdem die Mitgliedschaft kündigen?
Liebe Grüße Strohblume
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Bino
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#4

11.05.2010, 11:08

Erstmal kannst Du nicht die Mitgliedschaft kündigen, denn der DS behauptet ja zunächst einmal, dass der Anspruch nicht besteht.
Was hast Du übrigens gepfändet? Den Geschäftsanteil oder das Geschäftsguthaben?
Nach meinen Unterlagen ist der Geschäftsanteil unpfändbar, nur das Geschäftsguthaben ist pfändbar.
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strohblume
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#5

11.05.2010, 11:29

Habe die Genossenschaftsanteile gepfändet.
Liebe Grüße Strohblume
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#6

21.05.2010, 09:07

Guten Morgen zusammen,

muss noch mal auf die Sache zurückkommen. Habe bei der Gegenseite nochmals nachgefragt, warum diese die Forderung nicht anerkennen.

Diese ist der Meinung, dass der gepfändete Anspruch nicht besteht. Gleichzeitig teilen sie mit, dass die Schuldnerin Anteile hält, diese jedoch nicht gepfändet werden können, da die Schuldner zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Anteile nicht beanspruchen kann.

Ich habe in einer anderen Sache dies schon einmal durchgeführt und ohne Probleme eine Anerkennung der Ansprüche erhalten und anschließend die Anteile gekündigt und somit musste der Schuldner ausziehen bzw. hat dann die Forderung bezahlt.

In meinem Pfüb stand folgende Pfändung:

Anspruch des Schuldners als Genosse der Drittschuldnerin gegen diese Genossenschaft angeblich zustehende Anspruch auf fortlaufende Auszahlung des Gewinns und auf Auszahlung eines Geschäftsguthabens sowie eines Anteils am Reservefonds werden hiermit einschließlich etwaiger künftig fällig werdender Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund gepfändet.

Kann mir von Euch jemand helfen in dieser Sache? Komme hier nicht weiter :-(
Liebe Grüße Strohblume
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#7

25.05.2010, 10:36

:wink1 kann mir keiner von Euch helfen?

Niemand eine Ahnung :ka
Liebe Grüße Strohblume
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#8

28.07.2010, 15:12

Hallo Ihr Lieben,

diese Sch...akte liegt immer noch auf meinem Tisch.

Hat keiner eine Ahnung und kann mir helfen :cry:
Liebe Grüße Strohblume
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Yvi_882
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#9

28.07.2010, 15:16

Wenn die Anteile noch nicht ausgezahlt wurden, dann besteht der Anspruch auch noch. Ich kenne es so, dass die Anteile dann ausgezahlt werden, wenn die Mitgliedschaft bei der Genossenschaft gekündigt wird.
strohblume
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#10

28.07.2010, 15:22

Die Mitgliedschaft kann ich ja nicht kündigen, da der DS ja behauptet, dass der Anspruch nicht besteht.

Ich muss gegenüber dem Drittschuldner erstmal eine Erklärung abgeben, dass der Anspruch doch besteht. Aber wie :?:
Liebe Grüße Strohblume
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