entwertete Ausfertigungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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ellimorelli
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#1

22.04.2010, 14:09

Hi alle miteinander.

Peinliche Frage, aber ich will lieber sicher gehen.

Wenn ich die ZV aufgrund Erledigung zurücknehme und der Gegner die vollstreckbaren Ausfertigungen will, was muss ich ihm alles mit dem Erledigt-Vermerk schicken?

Sicher bestimmt: Urteil(e) und KFB(´s),
und auch den/die ZV-Auftrag/ Aufträge und den/die PfÜb/´s`? ????
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Liesel
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#2

22.04.2010, 14:12

Ich entwerte die vollstreckbaren Ausfertigungen der Titel und schicke diese zum Verbleib an den Schuldner bzw. Schuldnervertreter. Alle anderen Unterlagen benötigt er nicht.
LEBE DEN MOMENT

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sternchen1981
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#3

22.04.2010, 14:14

Wir schicken den "bezahlten Titel" mit Kurzmitteilung an den SChuldner.

Der Titel wird von Cheffe beschriftet groß über die ganze Seite mit "entwertet"!!! Ich hab auch schon "bezahlt" gelesen.

Vollstreckungsunterlagen wie z. B. Aufträge oder GVZ- Rechnungen schicke ich nicht raus.
Wer sei Hoamat net liabt, und sei Hoamat ned ehrt, is a Lump auf dera Welt und sei Hoamat net wert!!

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LG Sternchen1981
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Kichererbse
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#4

22.04.2010, 14:14

genauso mach ichs auch
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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secret72

#5

22.04.2010, 14:14

:zustimm

Machen wir auch so.

Wir warten aber keine Anforderung der Gegenseite ab, sondern geben sie nach vollständiger Bezahlung von uns aus raus.
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ellimorelli
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#6

22.04.2010, 16:42

okay. Danke für die vielen Antworten.
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Eve80
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#7

22.04.2010, 21:36

Die Beschriftung "entwertet" braucht es übrigens nicht. Um es in den Worten einer Referendin während des Fachwirtkurses zu sagen: wer'n Titel hot, schafft o

Für alle Nichtbayern: derjenige, der den Titel in Händen hält, egal, ob Gläubiger oder Schuldner, bestimmt den Verfahrenslauf ;-)
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wifey
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#8

22.04.2010, 21:58

:zustimm aber ich hab trotzdem immer "erledigt durch Zahlung" drauf geschrieben ;-)
Viele Grüße

ich
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Re1108
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#9

23.04.2010, 08:28

Mach ich auch so, schon für den Fall, dass der Titel versehentlich beim Ablegen nicht an Gegner/gegnerischen Bevollmächtigten zurückgeschickt wird. Wenn man dann nach 10 Jahren die Akte vernichten will, muss nicht erst die ganz Akte durchschauen und prüfen, ob der Titel noch "aktuell" ist, sondern weiß gleich, der ist "fertig". :mrgreen:
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