pfändung mehrerer renten, kein pfändbarer betrag, koppelung?

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*alexa*
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#1

19.04.2010, 12:45

hallo ihr lieben!

habe gerade vom meiner chefin eine akte auf den schreibtisch bekommen, bei der wir einfach nicht weiterkommen...

also wir haben im auftrag des mandanten eine pfändung der rente und der witwenrente der schuldnerin beantragt. von beiden stellen kam zurück, dass sie die pfändung anerkennen, aber nicht zahlen können.

wir haben leider keinen schimmer, wie hoch die renten sind, aber eigentlich müsste es doch gehen, beide renten zusammenzuziehen und so einen pfändbaren betrag zu erhalten oder?

ich hab gerade iwo gelesen, dass es wohl möglich wäre, so etwas zu beantragen. hab da aber nix weiter zu gefunden.

könnt ihr mir weiterhelfen? was muss ich denn jetzt veranlassen?

vielen dank bereits im voraus!

glg alex
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#2

19.04.2010, 12:54

Jap, man kann die Zusammenrechnung der Einkünfte beantragen, falls die einzelnen Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegen und die Drittschuldner daher nicht zahlen möchten. Schau mal in § 850e Nr. 2 ZPO.
spatzenbaer
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#3

19.04.2010, 12:57

Hallöchen,

kann mich da nur anschließen. Aber ob das nachträglich geht, weiß ich nicht. :roll:

LG aus der sonnigen Pfalz
Ernie

#4

19.04.2010, 13:06

Das kann auch nachträglich angeordnet werden!
spatzenbaer
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#5

19.04.2010, 13:10

Ok. Dann habe ich wieder was gelernt. :D

LG
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#6

19.04.2010, 13:14

oki... bis hierher schon mal :thx ... man kann das beantragen.
ich geh mal davon aus, dass das ans ag geht.
reicht es aus, wenn ich als quasi beweis die benachrichtigungen der drittschuldner beilege, dass sie die pfändungen anerkannt haben?
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Ernie

#7

19.04.2010, 13:18

Du beantragst zu der entsprechenden Geschäftsnummer des erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Zusammenrechnung beider Renten. Einen Nachweis musst Du nicht erbringen.
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#8

19.04.2010, 14:33

Und nächstes Mal den Antrag gleich mit rein, wenn du den PfüB beantragst.
Es grüßt

die Schlappe
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#10

19.04.2010, 14:59

und auch von mir noch mal :thx
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