Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Tiffy25
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#1
13.04.2010, 12:23
Einen schönen guten Morgen zusammen,
kann sein, dass meine Frage doof ist, aber ich muss sie loswerden
Wir haben im Arrestverfahren ein Konto platt gemacht, zu dem Az habe ich einen Kfb. Dann haben wir Klage eingereicht und dazu habe ich dann ein Urteil und ein Kfb natürlich mit einem anderen Az.
Kann ich alle drei Titel einfach in den PfÜb hauen??
Vielen Dank
Steffi
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Tiffy25
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#2
13.04.2010, 12:44
Brett-vorm-Kopf-Tag - sorry.
Der Arrestbefehl wurde durch den GVZ zugestellt, kann ich die REchnungen vom GVZ auch ins Foko mit aufnehmen, weil die sind ja nicht tituliert...
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fozzybaer
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#3
13.04.2010, 13:41
Wenn alle Titel gegen einen Schuldner gerichtet sind, kannst Du selbstverständlich alle im Forderungskonto des PfÜB aufnehmen (natürlich auch die Kosten für die Zustellung des Arrestbefehls).
Liebe Grüße