Erst erfolglose ZV, dann zahlt Schuldner - jetzt Rest offen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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steffi_sugar
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#1

08.04.2010, 10:50

Guten Morgen bzw. guten Tag und Hallo,

habe nun eine Akte vorliegen. In der Sache haben wir ein Urteil erwirkt, aus welchem wir Mitte 2009 vollstrecken wollten. Leider war die ZV seinerzeit erfolglos, oder wie man so wunderschön sagt "fruchtlos". Wir haben sie daher vorübergehend eingestellt, weil zumindest vorerst kein weiterer Anhaltspunkt da war, wie weiter vollstreckt werden soll.

Dann erhielten wir Ende des Jahres doch eine Teilzahlung und im Februar eine weitere (jeweils vom GVZ), sodass nun nur noch ein Drittel der Forderung offen ist. Nachdem wir den Zeitraum, der zwischen den beiden Zahlungen lag abgewartet hatten, kam jedoch keine weitere Zahlung und wir fragten beim GVZ an, ob und wann mit einer weiteren/ letzten Zahlung zu rechnen sei. Er teilte uns mit, dass er seinerzeit den Auftrag erledigt hatte (fruchtlos) und die Zahlungen ohne jedes Zutun seinerseits erfolgten - quasi freiwillig vom Schuldner. Sofern wir aber wollen, dass sich der GVZ wieder einschaltet, sollen wir einen neuen Auftrag stellen. Kann ich irgendwie verstehen, wollte aber nochmal hören, ob ihr da bereits Erfahrungen habt.

Ich würde - um weitere Kosten zu vermeiden - direkt in Kontakt mit dem Schuldner treten - ist ja auch zu seinem Vorteil. Wie seht ihr das?

Grüße und Danke im Voraus
Steffi
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Kasimir1603
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#2

08.04.2010, 10:58

Wie hat denn der Schuldner an den GVZ gezahlt? Bar oder per Überweisung? Wenn per Überweisung würde ich mal nett beim GVZ wg. Bankverbindung anrufen ;)

Ansonsten würde ich jetzt den Schuldner anschreiben mit aktuellem Foko und zur Zahlung des Restbetrages auffordern und damit drohen sonst weiter zu vollstrecken. Kannst ihm ja anbieten, dass er den Rest auch noch in Raten zahlt wenn nötig.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
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Katja88
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#3

08.04.2010, 10:58

Also das mit dem Kontakt direkt zum Schuldner ist auf jeden Fall einen Versuch wert. Offenbar ist er ja wirklich gemüht seine Schulden zu begleichen. Und auch reinschreiben, dass im Falle dass nichts mehr gezahlt wird wieder der GVZ beauftragt wird, wodurch weitere Kosten entstehen. Wer weiß vielleicht sieht ers ein ;-) man darf die Hoffnung nie aufgaben.

Falls er doch nicht zahlt ohne weitere Mahnungen ZVA!

Liebe Grüße
steffi_sugar
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#4

08.04.2010, 11:00

Alles klar, so mache ich das.
:thx
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