Forderung Schuldner gegenüber Dritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Lara29
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#1

25.03.2010, 11:52

Hallo,

stehe vor einem Problem und komme ohne Hilfe nicht weiter.
Wir als Gläubiger haben einen Titel gegen den Schuldner vorliegen und die Zwangsvollstreckung eingeleitet. Nunmehr haben wir über das Vermögensverzeichnis herausbekommen, dass der Schuldner gegenüber einer dritten Person selbst Forderungen hat und auch einen Titel besitzt. Besteht irgendwie die Möglichkeit, dass diese dritte Person nicht an unseren Schuldner zahlt, sondern an uns? Kann man irgendwie an den Titel, welchen der Schuldner besitzt herankommen. Hatte so einen Fall noch nicht und benötige hierfür Hilfe.
Vielen Dank vorab.
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lucy1510
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#2

25.03.2010, 11:54

Hallöchen,

zunächst würde ich versuchen, herauszufinden, ob die dritte Person leistungsfähig ist. Eventuell durch eine EV-Anfrage.

Sollte er zahlen können, musst Du einen Pfüb beantragen. DS wäre dann die dritte Person.

Aber wie gesagt, vorher würde ich genau prüfen, ob die Kosten sich auch lohnen und der DS leistungsfähig ist.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Lara29
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#3

25.03.2010, 12:11

Also ich weiß, dass diese dritte Person auf jeden Fall zahlen würde, denn zufälligerweise vollstrecken wir gegen diesen selbst und der zahlt auch an uns.
Wenn ich dies jetzt mit einem PfüB geltend mache, wie lautet dann mein Anspruchsgrund:
"Anspruch auf Zahlung .....???????????" oder wie? :?:
Ernie

#4

25.03.2010, 13:56

Angeblicher Anspruch aus z. B. Urteil des Amtsgerichts ..... (Gesch.-Nr.:.....) vom ...... auf Zahlung von EUR ...... nebst Zinsen....
Lara29
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#5

25.03.2010, 13:57

:thx
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