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und nun? Vollstreckungsbescheid und (wohl) kein Einspruch

Verfasst: 15.03.2010, 15:08
von pontifex
Hallo Leute,

hab mal ne Frage. so wie es jetzt aussieht, wird gegen den VB kein Einspruch vom Schuldner eingelegt. Jetzt haben wir hier den VB. was ist der nächste Schritt? der VB wurde den Schuldner zugestellt.

Nach meiner Kenntnis der ZV ist damit die Zustellung doch erledigt und eine Klausel bedarf es bei VBs ja auch nicht. Titel ist der VB selber nach § 794 iVm §704.

aber nun praktisch?

ich würde jetzt ein Anschreiben fertig machen an die GV Stelle des zuständigen AG aber muss ich den VB im Original mitschicken?!

Danke!

LM
PM

Re: und nun? Vollstreckungsbescheid und (wohl) kein Einspruch

Verfasst: 15.03.2010, 15:17
von LuzZi
Ich machs immer, um Kosten zu vermeiden, so, dass ich bei dem für den Schuldner zuständigen AG erst einmal anfrage, ob er die EV schon abgegeben hat. Wenn ja, fordere ich sie an, wenn sie nicht älter als 2 Jahre ist, wenn nein, dann mache ich einen Kombiauftrag mit VA + EV.

Wenn du vollstreckst, muss dein Titel immer beigefügt sein im Original.

Re: und nun? Vollstreckungsbescheid und (wohl) kein Einspruch

Verfasst: 15.03.2010, 15:18
von JonesJess
Auf dem VB muss ja noch drauf stehen, wann dem Schuldner dieser zugestellt wurde und ab da die 2-Wochen-Frist einhalten.

Danach kannst Du erst vollstrecken. Die Titel müssen immer im Original geschickt werden!

Re: und nun? Vollstreckungsbescheid und (wohl) kein Einspruch

Verfasst: 15.03.2010, 15:20
von Katharina80
Du musst keine 2-Wochen-Frist einhalten... Ein VB ist sofort vollstreckbar...

Ansonsten so wie Luzzi.... Wenn Ihr eine Bankverbindung habt, würde ich allerdings das Konto pfänden....

Re: und nun? Vollstreckungsbescheid und (wohl) kein Einspruch

Verfasst: 27.03.2010, 09:03
von pontifex
LuzZi hat geschrieben:Ich machs immer, um Kosten zu vermeiden, so, dass ich bei dem für den Schuldner zuständigen AG erst einmal anfrage, ob er die EV schon abgegeben hat. Wenn ja, fordere ich sie an, wenn sie nicht älter als 2 Jahre ist, wenn nein, dann mache ich einen Kombiauftrag mit VA + EV.

Wenn du vollstreckst, muss dein Titel immer beigefügt sein im Original.
Hi,

das hört sich gut an. im VB habe ich gesehen, sind ja alle HF bzw. Kosten aufgeführt. Habe mal in einem Formularbuch geblättert. dort werden nochmal alle Kosten aufgeführt... macht ihr das auch?

Danke

LG
PM

Re: und nun? Vollstreckungsbescheid und (wohl) kein Einspruch

Verfasst: 27.03.2010, 10:07
von NicoleH
du musst bei deinem zwangsvollstreckungsauftrag eine forderungsaufstellung beifügen, aus der sich alle kosten, hauptforderung und vor allem der zinsverlauf ergibt. auch wenn weitere kosten anfallen, z.b. ema, und ihr diese kosten verauslagt, kannst du sie mit in deine forderung aufnehmen. du musst dann halt neben der forderungsaufstellung auch alle nachweise beifügen.. Titel im Original und z.b. ema-auskunft in kopie (und weitere zv-aufträge) etc.

lg