Da bin ich ja beruhigt, dass ich nicht die Einzige bin, die sowas noch nie erhalten hat. Ich habe mich mal daran gewagt und nun Folgendes geschrieben:
"In der Zwangsvollstreckungssache
(Gläubiger) ./. (Schuldner)
Aktenzeichen:
sind wir mit der Datenspeicherung einverstanden. Die Auskünfte über den Schuldner werden für das bevorstehende Mahnverfahren benötigt. Herr (Schuldner) hat gegenüber unserem Mandanten eine Rechnung nicht bezahlt. Es wird gemäß anliegendem Schreiben erneut darum gebeten, die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
Rechtsanwalt"
Ich war mal so frei und habe das einfach in die U-Mappe gelegt. Bin mal gespannt ob Chef das absegnet oder ob
ich einen auf'n Deckel bekomme. Bei dem weiß man nie.
LG Jenny