Pfändung in eine GbR - brauche dringend Hilfe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
collor
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#11

10.02.2010, 15:09

Wenn du in die Gesellschaftsanteile pfänden willst, muss der Titel auch gegen die Gesellschafter gelten, was in deinem Fall ja nicht so ist. Hier sind nur ZV-Maßnahmen gültig, die gegen die GbR gehen.
Goldlöckchen

#12

10.02.2010, 15:12

Also einen ganz "normalen" ZV-Auftrag.
collor
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#13

10.02.2010, 15:18

Na nicht bloß einen normalen ZV-Auftrag, sondern sämtliche ZV-Maßnahmen. Es können allerdings nur die Ansprüche der GbR gepfändet werden, z. Bsp. Kontoguthaben, Steuererstattungen, offene Forderungen von Dritten. Was macht den die GbR "beruflich"?
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wissensdurst
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#14

10.02.2010, 15:58

Bei einer Forderung gegen eine GbR würde ich standardmäßig immer einen Titel gegen die GbR UND die Gesellschafter erwirken.
cosmicmoon
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#15

10.02.2010, 16:06

*Doppelgrinz* Du schon, aber die Anwälte... vergessen es ganz gern mal und nur weil man immer dieses leidige BGH-Urteil liest und dann vor lauter GbR die Gesellschafter vergisst...
Mistfratz
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#16

18.02.2010, 10:03

Ich hätte zu diesem Sachverhalt auch eine Frage:

Wir haben hier einen Titel nur gegen die GbR, vertr. d. d. Gesellschafter. Die GbR hat einen anderen Wohnsitz als die beiden Gesellschafter.

Wir haben einen ZV-Auftrag gegen die GbR gemacht, jetzt kam zurück "unbekannt verzogen". Wir wissen ja, dass die Gesellschafter eine andere Adresse haben. Können wir jetzt den GVZ irgendwie beauftragen, dass er gegen die Gesellschafter als Vertreter der GbR vorgehen soll unter deren Adresse? Weil den Titel haben wir ja leider nur gegen die GbR, vertreten durch die Gesellschafter...! :-(
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wissensdurst
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#17

18.02.2010, 10:21

Ich würd einfach mal weiter gegen die GbR vollstrecken (geht ja mit dem Titel nur gegen die), aber mit dem Hinweis (c/o Gesellschafter X) auf die "neue" Anschrift.
Mistfratz
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#18

18.02.2010, 10:29

Muss ich dann einen neuen ZV-Auftrag machen oder könnte ich das irgendwie mit dem "alten" GVZ, der zuständig war, regeln?

Oder einfach einen neuen ZV-Auftrag, wo man genau reinschreibt, dass die Gesellschafter die neue Adresse haben und diesbezüglich vollstreckt werden soll?
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wissensdurst
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#19

18.02.2010, 11:33

Ne, keinen neuen Auftrag. Schreib dem GV einfach die neue Anschrift und bitte ihn, den ZV-Auftrag dort zu versuchen.
Mistfratz
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#20

18.02.2010, 11:52

:thx
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