Huhu,
nun hab ich auch mal eine Frage. Und zwar, ich habe mehrere Vollstreckungssachen in denen ich einen VA gemacht habe und vom GV die Antwort bekam der Schuldner wäre nicht anzutreffen bzw. in einem Fall würde er laut Nachbarn nur noch dann und wann die Post holen.
Jetzt frage ich mich warum der GV den Schuldner nicht einfach zur EV lädt. Da muss er doch erscheinen oder nicht? In unserem VA ist alles drin, auch Antrag auf Abgabe der EV und Erlass Haftbefehl. Kann doch nicht sein, dass jemand einfach nicht die Tür aufmacht und somit um die Sache rumkommt.
Oder hab ich jetzt einen Denkfehler?
Schuldner nicht anzutreffen
- gabrielle
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Manche GVZ wollen dann einen Durchsuchungsbeschluss haben. Den beantragst Du beim Vollstreckungsgericht. Aber m. E. kann der GVZ auch zur EV laden, wenn er die Frist gem. § 900 ZPO einhält.
- Badeschlappe26
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Vorraussetzung für die eV ist doch Unpfändbarkeitsbescheinigung. Und die kriegt der GVz doch nicht, wenn er den Schuldner nicht antrifft, oder liege ich jetzt falsch?
Es grüßt
die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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Doch.
§ 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO:
Der Schuldner ist nach Erteilung des Auftrags nach § 900 Abs. 1 verpflichtet, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und für seine Forderungen den Grund und die Beweismittel zu bezeichnen, wenn
der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte; dies gilt nicht, wenn der Schuldner seine Abwesenheit genügend entschuldigt und den Grund glaubhaft macht.
§ 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO:
Der Schuldner ist nach Erteilung des Auftrags nach § 900 Abs. 1 verpflichtet, ein Verzeichnis seines Vermögens vorzulegen und für seine Forderungen den Grund und die Beweismittel zu bezeichnen, wenn
der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte; dies gilt nicht, wenn der Schuldner seine Abwesenheit genügend entschuldigt und den Grund glaubhaft macht.
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
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Da bin ich wieder. Hab den GV heute angerufen. Er meinte er könnte den Schuldner natürlich zur EV laden, glaubt aber nicht, dass er kommt und dann würde er ja mit einem Haftbefehl da stehen. Aber wenn wir das gerne möchten könnten wir ihm die Unterlagen nochmal schicken...
- Bino
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Was ist das denn für eine Antwort von dem GV? Sowas hab ich ja noch nie gehört. Natürlich würde ich ihm die Unterlagen zurückschicken mit der Aufforderung, Euren Auftrag vom ... fortzusetzen.
Ja Knaller oder? Er meint - da er den Schuldner kennt - er wird ihn sowieso nicht kriegen. Hab ihm dann gesagt, dass ich aber der Ansicht bin, dass die meisten Schuldner doch ihren Hintern hochkriegen wenn sie lesen, dass ansonsten ein Haftbefehl in der Welt ist. Der GV meinte darauf es wäre früher mal so gewesen, mittlerweile aber nicht mehr...ja super, dann können wir uns die ganze Vollstreckerei ja gleich sparen.
Also wie auch immer, er bekommt die Unterlagen zurück.
Also wie auch immer, er bekommt die Unterlagen zurück.
- Badeschlappe26
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ich sag nur "Moskau-Inkasso"
Es grüßt
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