Schuldner verstorben ... was nun?

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zmaus2003
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#1

19.01.2010, 11:52

es ist zum Haare raufen ... mir liegt ein Titel aus dem Jahr 2000 vor, mein Schuldner ist jetzt verstorben. meine Anfrage beim Nachlassgericht erbrachte nun wörtlich: "... wird mitgeteilt, dass hier die Erbausschlagung des Sohnes des Erblassers vorliegt. Erbe könnte offensichtlich geworden sein ...(Ehefrau) Ein Erbscheinsverfahren wurde nicht durchgeführt"

heißt doch das kein Erbschein vorliegt. und die Rechtsnachfolge kann ich doch nur mit dem Erbschein vornehmen. Meine chefin meint nun ich soll komplett neu gegen die Ehefrau als Rechtsnachfolgerin titulieren .. .versteht icht nicht - dann würde ja doppeltitulierung vorliegen

Wie geh ich hier nun am effektivsten und vor allem am kostengünstigsten vor?

Gruss

'Nadine
Jupp03/11

#2

19.01.2010, 12:00

Sachen gibts, deine Chefin ist eine ganz helle
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zmaus2003
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#3

19.01.2010, 15:17

keiner eine hilfreiche Idee????? :cry:
Davy Jones’ Locker
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#4

19.01.2010, 15:49

Es liegt ein Titel vor der umgeschrieben werden kann. Dafür brauchts einen Erbschein. Den Erbschein kann auch ein Titelgläubiger selber beantragen. Übrigens kann es gut sein, dass die Ehefrau nicht Alleinerbin ist (wenn noch Eltern oder Geschwister etc. des Erblassers leben).
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zmaus2003
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#5

20.01.2010, 09:01

Und wie bekomm ich raus, wer alles noch geerbt hat? Ist ja kein Erbscheinsverfahren anhängig gewesen. Ich beantrag also den Erbschein für alle noch lebenden Erben meines Schuldners? Und was brauch ich dafür? Sterbeurkunde? etc.....

hab echt keine Ahnung
Kroete
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#6

20.01.2010, 09:16

Hm, ich würde es vielleicht erstmal mit einem außergerichtlichen Aufforderungsschreiben an die Ehefrau versuchen... vielleicht meldet sie sich ja in irgendeiner Art und Weise...Ansonsten fällt mir auch nix wirklich schlaues ein!
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zmaus2003
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#7

20.01.2010, 11:58

nee, das bringt nix, da die gute auch bei uns Schuldnerin ist und die EV bereits geleistet hat - chef will nun aber die forderung nicht verfallen lassen und deshalb den Titel auf die Erben umschreiben lassen
Kroete
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#8

20.01.2010, 16:46

Ja, aber vielleicht meldet sie sich ja, wenn ihr sie anschreibt und ihr könnt so die weiteren Erben rausfinden. Bestimmt ist sie auch nicht daran interessiert, nochmehr schulden zu machen (wenn sie nicht alleinige erbin ist) vielleicht rückt sie die anderen erben aus.
oder sie hat den kopf schon in den sand gesteckt und meldet sich gar nicht mehr, aber das risiko würde ich erstmal eingehen.
kostet ja nix (außer zeit).
Memnoch
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#9

20.01.2010, 16:50

In einem ähnlichen Fall hatte mir das Nachlassgericht Auskunft gegeben.
Lupi
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#10

20.01.2010, 17:06

Lohnt sich nur, wenn es auch tatsächlich Erben gibt!

Da Frau schon EV abgegeben und Sohn ausgeschlagen hat, werden die Schulden höher sein als das Erbe.
Glaube nicht, dass iwer da noch das Erbe antreten will.

Hört sich aussichtslos an.
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