..mal die umgekehrte Sicht: Schld. will Rechtsmitl. gg. PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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maulenta
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#1

19.01.2010, 10:46

.. so alles hoffentlich lesbar in den Betreff gequetscht :D

Also,
das Konto des Schuldners wurde durch einen PfüB gesperrt/gepfändet.
Wir vertreten Schuldner; dieser will Rechtsmittel einlegen.

Also: Erinnerung beim Gericht, das den PfüB erlassen hat einlegen binnen 14 Tagen nach Zustellung. (ähm.. so war es doch?!)

Habt ihr hierfür vielleicht nen Formular für mich?

Also eigentlich geht es dem Schuldner darum, dass er eine Hausbank in Hamburg hat und nun hier in der Gegend wohnt.
Sozialleistungen können ja binnen 7 Tagen von der Bank abgehoben werden.
Schuldner sagt natürlich, dass er ja wohl kaum (als Hartz4-Empfänger) jeden Monat zu seiner Hausbank nach HH fahren kann, um das Geld abzuholen. Deswegen will er auch nen Rechtsmittel gegen den PfüB einlegen.

Noch ne Frage: :oops:
Der Schuldner hat ja schon die e. V. abgegeben. Warum wird dann eigentl. noch das Konto gepfändet? Ich meine, es wurde ja schon durch die e. V. festgestellt, dass er "mittellos" ist.

Falls Ihr mir helfen könnt: DANKESCHÖN! :-)
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Bino
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#2

19.01.2010, 10:54

Der Schuldner hat ja schon die e. V. abgegeben. Warum wird dann eigentl. noch das Konto gepfändet? Ich meine, es wurde ja schon durch die e. V. festgestellt, dass er "mittellos" ist.
Dafür ist ja die EV da, dass jeder Gläubiger Vollstreckungsmöglichkeiten ausmachen kann.
EV heißt ja nicht, dass nicht mehr gepfändet werden kann. Der GV geht zwar nicht mehr hin zur Mobiliarpfändung, aber alle Ansprüche, die er gegen Drittschuldner hat, können doch gepfändet werden. Wie gesagt, dass ist der Sinn einer abgegebenen EV.
Also eigentlich geht es dem Schuldner darum, dass er eine Hausbank in Hamburg hat und nun hier in der Gegend wohnt.
Sozialleistungen können ja binnen 7 Tagen von der Bank abgehoben werden.
Schuldner sagt natürlich, dass er ja wohl kaum (als Hartz4-Empfänger) jeden Monat zu seiner Hausbank nach HH fahren kann, um das Geld abzuholen. Deswegen will er auch nen Rechtsmittel gegen den PfüB einlegen.
Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fakt ist ja, dass die Sozialleistungen ja bei einer Pfändung geschützt sind. Alles, was er nicht innerhalb der bestimmten Frist vom Konto abruft, kann gepfändet werden. Entweder hat er da Geld drauf oder nicht.
Er ist SCHULDNER. Dann muss er das mit seiner Hausbank irgendwie anders regeln.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
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Ernie

#3

19.01.2010, 11:11

Abnahme der eV hat ja den Hintergrund, dass der Gläubiger dadurch Informationen erlangt, um eine erfolgversprechende Vollstreckung ausbringen zu können.

Was die Kontenpfändung anbelangt, § 850 k ZPO!
maulenta
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#4

19.01.2010, 11:14

Danke Ihr Beiden! :)

Das verstehe ich jetzt nicht so ganz, aber fakt ist ja, dass die Sozialleistungen ja bei einer Pfändung geschützt sind. Alles, was er nicht innerhalb der bestimmten Frist vom Konto abruft, kann gepfändet werden. Entweder hat er da Geld drauf oder nicht.


Neee.. ich glaub da reden wir aneinander vorbei.
Also: Schuldner bekommt Sozialleistungen auf sein Konto. Seine Hausbank ist aber in Hamburg und er wohnt südlich in Niedersachsen. innerhalb von 7 Tagen müsste er also bei seiner Hausbank in Hamburg das Geld abheben. Kann er aber nicht, weil er es sich nicht leisten kann jeden Monat extra nach Hamburg zu fahren.
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Bino
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#5

19.01.2010, 11:19

innerhalb von 7 Tagen müsste er also bei seiner Hausbank in Hamburg das Geld abheben. Kann er aber nicht, weil er es sich nicht leisten kann jeden Monat extra nach Hamburg zu fahren.
Ach so, jetzt verstehe ich: ABer es gibt doch noch andere Möglichkeiten als die Barabhebung. Ich weiß nicht, ob das als Begründung ausreicht.
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maulenta
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#6

19.01.2010, 11:28

ABer es gibt doch noch andere Möglichkeiten als die Barabhebung.

Naja, Überweisungen und so geht ja nicht mehr, weil das Konto ja gesperrt ist. Was gibt es denn dann noch für Möglichkeiten? *frag*
Phönix
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#7

19.01.2010, 11:46

Mal eine blöde Frage:

Wie kommt der Schuldner im Moment überhaupt an Bargeld? Oder zahlt er seine Brötchen mit Kreditkarte?
VG Phönix

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(G. Sand)
Das heißt dann wohl, dass Frauen lebendiger sind ;-)

Da es für die Gesundheit föderlich ist, habe ich beschlossen glücklich zu sein.
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Bino
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#8

19.01.2010, 11:49

Naja, Überweisungen und so geht ja nicht mehr, weil das Konto ja gesperrt ist. Was gibt es denn dann noch für Möglichkeiten?
Naja, über sein Hartz IV kann er ja verfügen. Aber wie er da rankommt, weiß ich leider auch nicht, also ob das dann nur bar ausgezahlt wird.
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maulenta
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#9

19.01.2010, 11:54

Stimmt, vielleicht kann er mit dem Arbeitsamt regeln, dass die ihm sein Hartz4 bar auszahlen. Muss ich mich mal schlau machen.

Danke!
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