ZV über Entfernung einer Holztrennwand im Garten
Verfasst: 09.01.2010, 15:00
Hallo Leute,
ich habe echt ein Problem; muss ne ZV veranstalten, die ich selbst noch nie gemacht habe; da bin sogar ich ratlos.
Hab nen vollstreckbaren Vergleich, über dessen Ziff. 1. soll ich die ZV einleiten, nur wie?
Der Originaltext von Ziff. 1 des Vergleichs:
"Der Beklagte verpflichtet sich, in angemessener Frist (jedenfalls noch dieses Jahr) die fragliche Holztrennwand sowie den fraglichen Zaun insoweit von dem Grundstück der Kläger zu entfernen, als diese beiden Gegenstände sich über der Grenze befinden, wie diese von dem Sachverständigen ...... im vorliegenden Rechtsstreits festgestellt wurde.
Demgegenüber sind die Kläger damit einverstanden, dass die Garage des Beklagten, welche 0,15 qm über die Grenze ragt (gem. den Feststellungen des Sachverständigen), so stehen bleibt und nicht entfernt werden muss - dies gegen Zahlung eines jährlichen Betrages (fällig zur Mitte des Jahres jeweils) i.H.v. DM 50,00. Der Beklagte verpflichtet sich, für den Fall eines Verkaufs seines Grundstücks diese jährliche Zahlungsverpflichtung auch seinem Rechtsnachfolger vertraglich aufzuerlegen (dies gilt ebenso für den Fall einer anderweitigen Rechtsnachfolge auf Seiten des Beklagten)."
"DM" stimmt, da der Vergleich ursprünglich noch zu DM-Zeiten zustande kam.
Frage:
Also wie leite ich genau die ZV darüber ein, dass der Beklagte die Holztrennwand und den Zaun vom Grundstück unseres Mandanten (= Kläger) entfernt?
GV beauftragen? Womit?
??
Was soll ich tun?
ich habe echt ein Problem; muss ne ZV veranstalten, die ich selbst noch nie gemacht habe; da bin sogar ich ratlos.
Hab nen vollstreckbaren Vergleich, über dessen Ziff. 1. soll ich die ZV einleiten, nur wie?
Der Originaltext von Ziff. 1 des Vergleichs:
"Der Beklagte verpflichtet sich, in angemessener Frist (jedenfalls noch dieses Jahr) die fragliche Holztrennwand sowie den fraglichen Zaun insoweit von dem Grundstück der Kläger zu entfernen, als diese beiden Gegenstände sich über der Grenze befinden, wie diese von dem Sachverständigen ...... im vorliegenden Rechtsstreits festgestellt wurde.
Demgegenüber sind die Kläger damit einverstanden, dass die Garage des Beklagten, welche 0,15 qm über die Grenze ragt (gem. den Feststellungen des Sachverständigen), so stehen bleibt und nicht entfernt werden muss - dies gegen Zahlung eines jährlichen Betrages (fällig zur Mitte des Jahres jeweils) i.H.v. DM 50,00. Der Beklagte verpflichtet sich, für den Fall eines Verkaufs seines Grundstücks diese jährliche Zahlungsverpflichtung auch seinem Rechtsnachfolger vertraglich aufzuerlegen (dies gilt ebenso für den Fall einer anderweitigen Rechtsnachfolge auf Seiten des Beklagten)."
"DM" stimmt, da der Vergleich ursprünglich noch zu DM-Zeiten zustande kam.
Frage:
Also wie leite ich genau die ZV darüber ein, dass der Beklagte die Holztrennwand und den Zaun vom Grundstück unseres Mandanten (= Kläger) entfernt?
GV beauftragen? Womit?
??
Was soll ich tun?