Pfändung in hinterlegte Beträge
Verfasst: 08.01.2010, 12:58
Hallo erstmal, ich bin noch neu und stelle mich erstmal kurz vor!
Ich bin Katrin, 31 Jahre alt aus Essen. Ich arbeite seit meiner Ausbildung zur ReNo in ein und derselben Kanzlei in Essen und jetzt kommt mir ein Fall unter, den ich so noch nicht hatte... Vielleicht hat hier jemand Hilfe parat?
Ich schildere mal kurz den Fall (er ist etwas kompliziert).
Also, wir vertreten Gläubiger G in einer Forderungssache gegen Schuldner S.
Schuldner S teilte mit, dass er im Moment nicht "flüssig" sei, dass sich aber aus einer ehemaligen GbR noch ein Betrag bei der Hinterlegungsstelle befindet.
Dies kam so zustande: Schuldner S hatte eine GbR mit zwei weiteren Gesellschaftern, von denen einer verstorben ist. Der Anteil des verstorbenen Gesellschafters ist auf die übrigen beiden Gesellschafter übergegangen.... Das Geld aus der GbR wurde von einem Schwiegersohn des anderen Gesellschafters "verwaltet". Da der Schwiegersohn wohl irgendwann keine Lust mehr hatte oder die Verwaltung ihm lästig war, hat er das Geld aus der GbR kurzerhand zur Hinterlegungsstelle gegeben. Jetzt ist nicht geklärt, wer von den Gesellschaftern noch in welcher Höhe Auszahlungen aus dem hinterlegten Betrag erhält.
Unser Schuldner S hat damals im eigenen Namen, also quasi privat, für die GbR eine Bestellung bei unserer Mandantin aufgegeben, daher die Forderung.
Jetzt ist die Frage:
1) Kann ich das hinterlegte Geld (Anteil des Schuldners S) für unseren Mandanten pfänden?
2) Was pfände ich genau? Den Herausgabeanspruch?
3) Wer ist Drittschuldner? Die Hinterlegungsstelle oder der andere Gesellschafter?
4) Wenn ich den Herausgabeanspruch pfände, dann muss doch zunächst noch geklärt werden, wer wieviel von dem hinterlegten Betrag bekommt, oder?
Wer kann mir helfen und hatte evtl. mal einen ähnlichen Fall? Vielen Dank schonmal für die Antworten!
LG,
Kroete
Ich bin Katrin, 31 Jahre alt aus Essen. Ich arbeite seit meiner Ausbildung zur ReNo in ein und derselben Kanzlei in Essen und jetzt kommt mir ein Fall unter, den ich so noch nicht hatte... Vielleicht hat hier jemand Hilfe parat?
Ich schildere mal kurz den Fall (er ist etwas kompliziert).
Also, wir vertreten Gläubiger G in einer Forderungssache gegen Schuldner S.
Schuldner S teilte mit, dass er im Moment nicht "flüssig" sei, dass sich aber aus einer ehemaligen GbR noch ein Betrag bei der Hinterlegungsstelle befindet.
Dies kam so zustande: Schuldner S hatte eine GbR mit zwei weiteren Gesellschaftern, von denen einer verstorben ist. Der Anteil des verstorbenen Gesellschafters ist auf die übrigen beiden Gesellschafter übergegangen.... Das Geld aus der GbR wurde von einem Schwiegersohn des anderen Gesellschafters "verwaltet". Da der Schwiegersohn wohl irgendwann keine Lust mehr hatte oder die Verwaltung ihm lästig war, hat er das Geld aus der GbR kurzerhand zur Hinterlegungsstelle gegeben. Jetzt ist nicht geklärt, wer von den Gesellschaftern noch in welcher Höhe Auszahlungen aus dem hinterlegten Betrag erhält.
Unser Schuldner S hat damals im eigenen Namen, also quasi privat, für die GbR eine Bestellung bei unserer Mandantin aufgegeben, daher die Forderung.
Jetzt ist die Frage:
1) Kann ich das hinterlegte Geld (Anteil des Schuldners S) für unseren Mandanten pfänden?
2) Was pfände ich genau? Den Herausgabeanspruch?
3) Wer ist Drittschuldner? Die Hinterlegungsstelle oder der andere Gesellschafter?
4) Wenn ich den Herausgabeanspruch pfände, dann muss doch zunächst noch geklärt werden, wer wieviel von dem hinterlegten Betrag bekommt, oder?
Wer kann mir helfen und hatte evtl. mal einen ähnlichen Fall? Vielen Dank schonmal für die Antworten!
LG,
Kroete