VU und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
isi
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#1

10.12.2009, 10:39

Guten Morgen ;)
ich hätte mal eine kurze Frage. Wir haben gestern ein Versäumnisurteil zu Gunsten unseres Mandanten bekommen. Meine Frage ist nun, wie ich weiter vorgehen kann?!?! Ich bin mir nicht 100%ig sicher und möchte mich lieber absichern. Ich habe jetzt bei Gericht die Erteilung einer Vollstreckungsklausel nebst Zustellbescheinigung beantragt. Da es ein VU ist, kann ich ja eigentlich gleich die ZV betreiben. Meine Kollegin meinte jetzt, dass ich ein vorläufiges Zahlungsverbot machen soll, da uns die Bankverbindung des Gegners bekannt ist. Bin nun gerade etwas verwirrt, weil ich so etwas sonst nie habe. Wäre schön, wenn ihr mir schreiben könnt, wie ihr bei so was als nächstes vorgeht! Danke schon mal!
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ReNoJessy
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#2

10.12.2009, 10:55

ZV kannst du nur mit einer vollstreckbaren Ausfertigung betreiben. Wenn ihr die habt, dann kann die ZV losgehen. Ob du dann ein vorläufiges Zahlungsverbot machst oder gleich ein Pfüb bleibt euch überlassen, wobei ich nur noch Pfübs mach
(¯`•.¸,¤° Gruß Jessy °¤,¸.•*´¯)

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supibaerchi
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#3

10.12.2009, 10:58

ich würd ein vzv machen. wenn der schuldner dort geld drauf hat, ist er sicher dran interessiert das konto wieder freizukriegen.
manchmal schreiben die banken auch gleich auf das vzv, dass die bankverbindung evtl. nicht mehr besteht. dann kannste dir den pfüb nämlich sparen.
Liebe Grüße
Bärchi
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#4

10.12.2009, 11:02

Ok, danke :D D. h. also, dass ich nun abwarten muss, bis ich meine vollstreckbare Ausfertigung bekomme und dass ich dann ein vorläufiges Zahlungsverbot machen kann!?
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#5

10.12.2009, 11:08

ähm, ehrlich gesagt, weiß ich im moment gar nicht, ob du fürs vzv die vollstreckbare ausfertigung brauchst. tschuldigung, jemand anders vielleicht. ich meine, ich hab auch immer erst auf die vollstreckbare gewartet, bin aber grad nicht zu 100 % sicher
Liebe Grüße
Bärchi
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GabiP.
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#6

10.12.2009, 11:19

Fürs VZV brauchst Du keine Vollstreckbare Ausfertigung, da Du diese auch nicht mitschicken musst.

Du musst nur innerhalb der Frist den Pfüb beantragen, dafür brauchst Du sie wiederum.

Und Dich gegbenenfalls versichern, dass der Mdt. die ZV vor Rechtskraft auch wirklich haben will. Sollte der Gegner gegen das VU doch noch Einspruch einlegen und die Sache dann gegen Euren Mdt. entschieden werden, kann grad eine Kontenpfändung bzw. - sperrung durch das VZV teuflisch werden (Schadenersatz + Kostentragung für die ZV). Ich bin da immer etwas vorsichtig und versichere mich nochmal, ob der MDt. nicht abwarten will.
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ReNoJessy
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#7

10.12.2009, 11:25

Lohnen sich VZV's bei euch echt noch? Ich schreib in meinen Pfüb rein "EILT! Vorläufiges Zahlungsverbot liegt vor!" Allerdings stimmt das nie, weil hier bei uns vor ner Weile das Problem war, dass die VZV genauso lang oder länger gedauert haben wie die Pfüb's.

Ansonsten hat GabiP. recht. Du brauchst sie nicht, weil du beim VZV keinen Titel mitschickst, allerdings gibst du darin an, dass du aufgrund der vollstreckbaren Ausfertigung des... blabla das machen darfst. Kann eben ein Problem geben, muss aber nicht.
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GabiP.
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#8

10.12.2009, 11:27

Wieso brauchen VZV länger? Ich geb die dem GV meiner Wahl zur Zustellung, somit ist das Teil spätstens 3 Tage nach Antrag beimGläubiger. Macht schon Sinn, wenn wie jetzt ab und an noch Weihnachtsgeld, 13. Gehalt oder sonstwas bezahlt wird und auf dem Konto landet.

Pfübs dauern bei uns teilweise immer noch Wochen, da muss man schon hinterher sein, dass das VZV nicht verfällt (trotz übermächtig großem Hinweis!).
*finchen*
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#9

10.12.2009, 13:15

Stimme Gabi zu. Ich mache auch immer ein VZV und über den GV wird das auch binnen 2 bis 3 Tage zugestellt. Dann ist das Konto erstmal dicht und ich hab Zeit die vollstreckbare Ausfertigung und dann eben den PfÜb zu beantragen.
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Badeschlappe26
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#10

10.12.2009, 13:59

"manchmal schreiben die banken auch gleich auf das vzv, dass die bankverbindung evtl. nicht mehr besteht. dann kannste dir den pfüb nämlich sparen."

Nur als Tip(p). Ob die Bankverbindung noch besteht kann man prüfen unter:

www.ckonto.de - nur am Rande, falls es nützlich ist.
Es grüßt

die Schlappe
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Vorm Internet, vorm Internet - sitzt man sich schnell den Hintern fett. (geklaut)
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