Wörtliches Angebot bei Zug-um-Zug-ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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bruesselbach
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 03.02.2009, 16:52

#1

09.12.2009, 09:31

Guten Morgen zusammen,

ich habe hier eine Zug-um-Zug-ZV. Es geht darum, dass der Schuldner ein Auto gegen Zahlung des ausgeurteilten Betrages zurücknehmen soll. Problem ist, dass Schuldner und Gläubiger 200 km auseinanderwohnen und unser Mandant (Gläubiger) nicht mit dem Auto dorthin fahren will.

Gestern habe ich mit dem GVZ telefoniert und der sagte mir, ich solle versuchen, dass der Schuldner auf ein Angebot "reinfällt" und dann nur noch ein wörtliches Angebot durch den GVZ reicht.

Frage: Wie mache ich das?
Muss ich dem Schuldner ein Schreiben schicken und das Fahrzeug anbieten und wenn er ablehnt (am besten natürlich schriftlich), muss der Mdt. nicht mit dem Auto dort erscheinen? Und wenn er sich gar nicht meldet, muss unser Mdt. dann trotzdem dahin? Aus dem GVZ war leider nichts weiter rauszukriegen.

Ich habe leider keine Ahnung....
Danke schonmal!

:titanic
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