Arrestgesuch - dinglicher Arrest

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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darkangel
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#1

02.12.2009, 09:06

Hallo meine Lieben,
ich habe ein Problem:
Ich habe mal wieder eine super Akte von meinem Chef bekommen. Eine nette Dame bei der Staatsanwaltschaft hat mir geraten, einen dinglichen Arrest zu stellen.

Zum Sachverhalt:
Unsere Mandantin (Versicherung) hat ein zivilrechtliches Verfahren gegen einen Schuldner laufen. Dieser war bei der VN unserer Mdtin eingebrochen (zusammen mit 4 oder 5 anderen) und hat Ware gestohlen. Als die Herren festgenommen wurden, wurden Geld, Pcs und Ähnliches beschlagnahmt bzw gefpändet.

Meine Frage ist nun:
Wie mache ich einen dinglichen Arrest? Habe im bisher rausgefunden, dass erst ein Arrestgesuch gestellt werden muss und diese dann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Erlass zugestellt werden muss.
Kann ich ein dingliches Arrest nur für die beschlagnahmten Gegenstände machen oder auch für die gepfändeten?

Ihr seht, ich habe keine Ahnung!

Liebe Grüße
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