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ZV Auftrag bei Gesamtschuldnern

Verfasst: 30.11.2009, 12:53
von ZVAnfänger
Heute komm ich hier nicht los von ;-)

Habe zwei VB, sind Gesamtschuldner. Wie baue ich das in meinen ZV Auftrag ein?

Nur einen ZV Auftrag, oder zwei? Wie erwähne ich, dass es sich um Gesamtschuldner handelt?

Hilfe :oops:

Verfasst: 30.11.2009, 12:55
von Gruftie
Haben denn die Schuldner einen verschiedenen Wohnsitz, so dass unterschiedliche Gerichte zuständig sind? Dann würde ich getrennte Aufträge machen...die Gesamtschuldnerschaft ergibt sich doch aus dem Titel...da musste nix extra schreiben.

Sofern die Schuldner zusammen wohnen, kannste auch einen Auftrag machen...aber nicht vergessen: doppelte Gebühren, da zwei Schuldner!!


Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!

Verfasst: 30.11.2009, 12:55
von Ernie
Gleiche Anschrift = 1 Auftrag; Verschiedene Anschriften = 2 Aufträge
Aber daran denken: Auch wenn nur 1 Auftrag gegen 2 Schuldner erteilt wird, so entstehen für jeden Schuldner die RA-Gebühren gesondert!!!

Die gesamtschuldnerische Haftung musst Du nicht extra aufführen.

Verfasst: 30.11.2009, 13:00
von NiTa
:zustimm

Verfasst: 30.11.2009, 13:10
von ZVAnfänger
hey, erstmal vielen Dank.

also ich fasse auch in meiner Forderungsaufstellung die doppelt angefallenen Kosten einfach zusammen, also Kosten des Mahnverfahrens gleich 140,00 euro, in meinem Fall: 280,00 ?

So einfach?

Verfasst: 30.11.2009, 13:19
von ZVAnfänger
mmh, mir ist noch was eingefallen, ganz blöde einfache sache

rechne ich die kosten den Mahnverfahrens auf den streitwert auf um meine gebühren zu bestimmen?

eigtl. sind doch nur die zinsen nicht anrechenbare nebenforderungen, oder?

Verfasst: 30.11.2009, 13:27
von NiTa
nur die Kosten für den ZV fallen 2 x an, die Kosten für den VB bleiben in der Höhe wie sie tituliert sind, keine doppelte Berechnung.

Streitwert ist Hauptfdg. + Zinsen + Kosten
z. B.

Hauptfdg. 100,00
Zinsen ca. 3,00
Kosten + VB 145,00 (VB-Kosten + Mahnkosten z. B.)
---------
Streitwert 248,00

Verfasst: 30.11.2009, 13:36
von Zweite Chefin
... soweit ich mich erinner, fallen bei Gesamtschuldner die MB-Kosten einmal an, ein einheitlicher Antrag.
Erst beim VB geht das auseinander, da fallen die Kosten pro Schuldner an, denn der Weg kann ja ganz unterschiedlich laufen (einer macht gar nix und Du bekommt VB, der andere legt Widerspruch ein und es gibt ein streitiges Verfahren).
Also 3305 einmal nach Wert, 3008 zweimal nach Wert.

Verfasst: 30.11.2009, 14:28
von jenniver
3008 zweimal nach Wert
Die Gebühr für den VB bekommst du auch nur einmal.
Erst bei ZV bekommst du die Gebühren doppelt

Verfasst: 30.11.2009, 19:54
von Zweite Chefin
... bist du sicher ?
Ich beantrage doch auch 2 mal den VB, gegen jeden Schuldner separat.