Heute komm ich hier nicht los von
Habe zwei VB, sind Gesamtschuldner. Wie baue ich das in meinen ZV Auftrag ein?
Nur einen ZV Auftrag, oder zwei? Wie erwähne ich, dass es sich um Gesamtschuldner handelt?
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ZV Auftrag bei Gesamtschuldnern
- Gruftie
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Haben denn die Schuldner einen verschiedenen Wohnsitz, so dass unterschiedliche Gerichte zuständig sind? Dann würde ich getrennte Aufträge machen...die Gesamtschuldnerschaft ergibt sich doch aus dem Titel...da musste nix extra schreiben.
Sofern die Schuldner zusammen wohnen, kannste auch einen Auftrag machen...aber nicht vergessen: doppelte Gebühren, da zwei Schuldner!!
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen!
Sofern die Schuldner zusammen wohnen, kannste auch einen Auftrag machen...aber nicht vergessen: doppelte Gebühren, da zwei Schuldner!!
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Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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Gleiche Anschrift = 1 Auftrag; Verschiedene Anschriften = 2 Aufträge
Aber daran denken: Auch wenn nur 1 Auftrag gegen 2 Schuldner erteilt wird, so entstehen für jeden Schuldner die RA-Gebühren gesondert!!!
Die gesamtschuldnerische Haftung musst Du nicht extra aufführen.
Aber daran denken: Auch wenn nur 1 Auftrag gegen 2 Schuldner erteilt wird, so entstehen für jeden Schuldner die RA-Gebühren gesondert!!!
Die gesamtschuldnerische Haftung musst Du nicht extra aufführen.
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- Forenfachkraft
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hey, erstmal vielen Dank.
also ich fasse auch in meiner Forderungsaufstellung die doppelt angefallenen Kosten einfach zusammen, also Kosten des Mahnverfahrens gleich 140,00 euro, in meinem Fall: 280,00 ?
So einfach?
also ich fasse auch in meiner Forderungsaufstellung die doppelt angefallenen Kosten einfach zusammen, also Kosten des Mahnverfahrens gleich 140,00 euro, in meinem Fall: 280,00 ?
So einfach?
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- Forenfachkraft
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mmh, mir ist noch was eingefallen, ganz blöde einfache sache
rechne ich die kosten den Mahnverfahrens auf den streitwert auf um meine gebühren zu bestimmen?
eigtl. sind doch nur die zinsen nicht anrechenbare nebenforderungen, oder?
rechne ich die kosten den Mahnverfahrens auf den streitwert auf um meine gebühren zu bestimmen?
eigtl. sind doch nur die zinsen nicht anrechenbare nebenforderungen, oder?
nur die Kosten für den ZV fallen 2 x an, die Kosten für den VB bleiben in der Höhe wie sie tituliert sind, keine doppelte Berechnung.
Streitwert ist Hauptfdg. + Zinsen + Kosten
z. B.
Hauptfdg. 100,00
Zinsen ca. 3,00
Kosten + VB 145,00 (VB-Kosten + Mahnkosten z. B.)
---------
Streitwert 248,00
Streitwert ist Hauptfdg. + Zinsen + Kosten
z. B.
Hauptfdg. 100,00
Zinsen ca. 3,00
Kosten + VB 145,00 (VB-Kosten + Mahnkosten z. B.)
---------
Streitwert 248,00
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
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... soweit ich mich erinner, fallen bei Gesamtschuldner die MB-Kosten einmal an, ein einheitlicher Antrag.
Erst beim VB geht das auseinander, da fallen die Kosten pro Schuldner an, denn der Weg kann ja ganz unterschiedlich laufen (einer macht gar nix und Du bekommt VB, der andere legt Widerspruch ein und es gibt ein streitiges Verfahren).
Also 3305 einmal nach Wert, 3008 zweimal nach Wert.
Erst beim VB geht das auseinander, da fallen die Kosten pro Schuldner an, denn der Weg kann ja ganz unterschiedlich laufen (einer macht gar nix und Du bekommt VB, der andere legt Widerspruch ein und es gibt ein streitiges Verfahren).
Also 3305 einmal nach Wert, 3008 zweimal nach Wert.
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... bist du sicher ?
Ich beantrage doch auch 2 mal den VB, gegen jeden Schuldner separat.
Ich beantrage doch auch 2 mal den VB, gegen jeden Schuldner separat.