Insotabelle - Zinsen bestritten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

09.11.2009, 16:40

Hallo ihr Lieben :wink1

Wir haben eigene Gebühren zur Tabelle angemeldet. Es liegt ein VB vor.

Der Insolvenzverwalter hat jetzt die Zinsen bestritten und ich weiß nicht warum.

Könnt ihr mir das erklären? :oops:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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nephele
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#2

09.11.2009, 16:42

Der Insolvenzverwalter hat jetzt die Zinsen bestritten und ich weiß nicht warum
Das ist jetzt vielleicht OT, aber bestreiten die nicht ständig sowieso grundsätzlich alles?! :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#3

09.11.2009, 16:43

Nicht oft, bei mir jedenfalls nicht und wenn, dann auch schon mal berechtigt :roll: Aber hier in dem Fall sehe ich die Berechtigung eben nicht wirklich.
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Jupp03/11

#4

09.11.2009, 16:46

Welchen Zinssatz hast du denn genommen und ab wann und bis wann die Zinsen?
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#5

09.11.2009, 16:47

Zinsen aus dem VB 5% über bis einen Tag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
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BabyBen

#6

09.11.2009, 18:23

Liebe JSanny,

in ganz großen Verfahren wird schon mal alles bestritten, weil es kein Mensch der Welt schafft 3000 und mehr Forderungsanmeldungen in ganz kurzer Zeit zu prüfen. Die Regel ist es aber, zumindest bei uns, nicht.

Wenn die Gründe des Bestreitens nicht auf dem Tabellenauszug angegeben sind, dann frag doch einfach mal nach. Ich habe heute zwar von einem Kollegen gehört, dass es bestimmte Verwalter schlichtweg nicht für ihre Aufgabe halten, derartige Nachfragen zu beantworten (Vollmeise läßt grüßen). Aber ich denke, bei den meisten Kollegen gibt es eine zufriedenstellende Antwort auf die Du dann entsprechend reagieren kannst.

Im Übrigen, was tituliert ist, gilt am Ende des Verfahrens als festgestellt ;-) .
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#7

09.11.2009, 18:39

Ok, Zinsen habe ich ja im VB, aber ich kann ja mal nachfragen, was die sich dabei denken. Ist eigentlich ein kleineres Privatinsolvenzverfahren, 15 Gläubiger oder ist das schon was Großes?
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BabyBen

#8

09.11.2009, 19:06

Verbraucherinsolvenzverfahren sind nie was Großes, die sind Massengeschäft. Was Großes ist ein Geschäftsbetrieb mit 100 Arbeitnehmern und mehr.
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#9

09.11.2009, 19:09

Dann wollten die mich sicher nur ärgern :)
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#10

10.11.2009, 08:39

Kann auch sein, daß entweder übersehen wurde, das Prüfergebnis auf "Festgestellt" zu setzen (unser Programm setzt grundsätzlich alle Anmeldungen auf bestritten, damit auf jeden Fall ein Ergebnis im Tabellenblatt steht, falls man was übersieht) oder aber, daß die/der Bearbeiter/in einen "Denkfehler" hatte (einfach verlesen oder falsch nachgerechnet u. ä.), ist mir alles selbst schon passiert.

Wie BabyBen schon sagte, einfach mal nachfragen und dann mal schauen :-)
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