ZV aus Vergleich überhaupt möglich?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Soenny
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#1

19.10.2009, 08:29

Hallo ihr Lieben :wink1

Ich habe mal wieder so eine mistige Sache auf dem Tisch :roll:

Wir waren Kläger in einer Arbeitssache und vertreten den Arbeitnehmer.

Es wird ein Vergleich geschlossen, betriebsbedingte Kündigung, Arbeitsverhältnis soll ordnungsgemäß abgerechnet werden, Abfindung, also das übliche bis hier.

Abfindung und Urlaub für 2009 wurden mittlerweile korrekt abgerechnet.

Der Mandant sagt, ihm steht noch Resturlaub aus 2008 von 14 Tagen zu, er hat im Juni diesen Jahres noch alten Urlaub genommen aus 2008 und die 14 Tage sind halt jetzt der Rest. Für 2009 wurden die ihm zustehenden 24 Tage komplett ausgezahlt.

Die Gegenseite sagt, daß ihm die 14 Tage NICHT zustehen.

Auf allen Abrechnungen steht jedoch: Resturlaub Vorjahr 14 Tage.

So und jetzt die Frage:

Kann ich aus dem Vergleich jetzt vollstrecken bzw. evtl. Zwangsgeld beantragen, auf korrekte Abrechnung, weil ja die 14 Tage noch fehlen?

Oder kann ich die vom Steuerberater ausrechnen lassen und dann vollstrecken?
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#2

19.10.2009, 09:26

Urlaubstage, die bis zum 31.3. (ich glaub der wars) des Folgejahres nicht genommen wurden, verfallen.
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#3

19.10.2009, 09:35

Die sind ihm ja später noch gewährt worden, also im Juni 2009 noch und stehen noch auf allen Abrechnungen.
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#4

19.10.2009, 09:36

Bei meinem Bruder standen 3 Jahre alte Urlaubstage auf der Abrechnung, die er auch nicht bekommen hat, da sie verfallen waren. Das macht das Programm wohl automatisch.

Was meinst du mit, die sind ihm später noch gewährt worden? Im gerichtlichen Verfahren oder wie? Hab ich nicht ganz verinnerlichen können.
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#5

19.10.2009, 09:40

Auf den Abrechnungen die Du zuletzt bekommen hast steht das auch noch drauf?

Wenn ja würde ich das über Zwangsgeld machen. Haben die begürndet warum ihm die nicht zustehen sollen?
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#6

19.10.2009, 09:41

Sie meint er hat 14 Tage im Juni aus 2008 genommen bzw. bekommen, also können die erst mal nicht sagen der andere ist verfallen.
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#7

19.10.2009, 09:41

Nein, nicht im Verfahren, aber er hat nach dem 31.3.09, also dieses Jahr im Juni noch alten Urlaub aus 2008 genommen, der ist auch auf den Vorjahresurlaub verrechnet worden, sonst hätte er nicht für dieses Jahr noch 24 Tage gehabt, also nicht verfallen am 31.3.09.
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#8

19.10.2009, 09:43

Grübchen hat geschrieben:Auf den Abrechnungen die Du zuletzt bekommen hast steht das auch noch drauf?

Wenn ja würde ich das über Zwangsgeld machen. Haben die begürndet warum ihm die nicht zustehen sollen?
Ja, steht auf allen Abrechnungen drauf, selbst auf der letzten, wo die Abfindung abgerechnet wurde.

Die sagen wäre verfallen :roll:
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#9

19.10.2009, 09:48

vielleicht war das aus kulanz? also ich mein, evtl. wurde ihm der im sommer 2009 gewährte urlaub aus kulanz auf seine noch aus 2008 bestehenden urlaubstage angerechnet.
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#10

19.10.2009, 09:50

Ihm konnte der Urlaub aus betrieblichen Gründen vorher nicht gewährt werden.
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