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Pfändung bei Eltern mit jeweils 2 u-pflichtigen Personen...

Verfasst: 14.10.2009, 10:32
von luccimaus
Halli Hallo Ihr Lieben!

Ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen.

Möchte gern bei einem Ehepaar pfänden. Beide haben ihr u-pflichtiges Kind auf Steuerkarte.

Meine Frage: Wird dies bei beiden zu 100% berücksichtigt oder bei beiden nur jeweils zu 50%??

Ich hoffe ihr könnt mir auch hier wieder helfen!!

Lieben Gruß
Luccimaus

Verfasst: 14.10.2009, 10:45
von luccimaus
Schade

Verfasst: 14.10.2009, 10:52
von Claudi130874
Kann dir leider auch nicht weiterhelfen Süße :-(

Verfasst: 14.10.2009, 10:55
von luccimaus
Hallo Schnegge!! Schade dass mir nicht helfen kannst :-))

Dann muss ich es so versuchen :-)

Verfasst: 14.10.2009, 14:13
von Ernie
Das hängt jetzt erst einmal von dem jeweiligen Einkommen der Schuldner ab.

Beispiel 1:
Ehemann verdient EUR 1 400,00 netto, während Ehefrau mit Kind daheim ohne eigenes Einkommen ist = Das Kind ist bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Ehemannes zu berücksichtigen.

Beispiel 2:
Ehemann verdient EUR 1 400,00 netto. Ehefrau hat eigenes Einkommen von monatlich EUR 800,00 netto. Das vorhandene Kind kann vom Einkommen der Ehefrau unterhalten werden, so dass eine Berücksichtigung des Kindes bei der Berechnung des pfändbaren Betrags des Ehemannes nicht erfolgt.

Stellst Du mal Deinen konkreten Fall hier rein, damit ich Dir besser helfen kann?!

Verfasst: 14.10.2009, 17:59
von Ernie
:schieb Hat sich Deine Frage erledigt?