Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir mal wieder helfen.
Es ist Montagmorgen und ich hab mal wieder ein Brett vorm Kopf. Habs schon ein paar Mal gemacht, bin mir aber jetzt nicht mehr sicher. Also, folgende Sache:
Uns liegt ein KFB vor. Aufgeführt ist unser Mandant als Kläger, Gegner als Beklagter, also alles wie gehabt. In dem Text steht dann aber, dass die Kosten an uns zu zahlen sind.
Ich will jetzt aus diesem KFB vollstrecken. Wer ist in dem zu beantragenden Pfüb jetzt der Vollstreckungsgläubiger? Wir als Kanzlei, weil die Gelder an uns zu zahlen sind? Oder unser Mandant?
Vielen Dank schon mal für die Hilfe
LG Silke
Wer ist ZV-Gläubiger?
- Silke81
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Ich hab erst uns als Gläubiger genommen. Hab jetzt aber ne monierung vom AG bekommen, dass die Gläubigerbezeichnung vom Titel abweicht. Hab jetzt vorbereitend nen Pfüb gefertigt, worin unser Mandant als Gläubiger augeführt wird. Unsere RAin fragt jetzt aber, warum denn nicht wir als Gläubiger aufgeführt werden. Sie meint, der Fehler in unserem derzeitigen Antrag wäre gewesen, dass als Gläubiger unsere gesamte Kanzlei, also mit allen RAen aufgeführt war, im Titel aber nur sie alleine (also eine RAin dirkekt) bezeichnet ist.
Wie lasse ich den Pfüb denn jetzt abändern? Nur die eine RAin als Gläubigerin oder doch unseren Mandanten?
Wie lasse ich den Pfüb denn jetzt abändern? Nur die eine RAin als Gläubigerin oder doch unseren Mandanten?
- Kathy
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Also ich hätte ohne drüber nachzudenken euren Mandanten genommen. Ihr seit ja "nur" die Vertreter eures Mandanten und so nehmt ihr auch die Zahlung als Vertreter entgegen und Gläubiger ist euer Mandant..
MfG Kathy
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- Silke81
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Hab ich jetzt auch soweit vorbereitet. Unsere RAin meint aber, sie müsste als Gläubigerin aufgeführt werden. Wir kann ich ihr das denn mal begründen, dass es nicht so ist??? Man, ich hasse MontageAlso ich hätte ohne drüber nachzudenken euren Mandanten genommen. Ihr seit ja "nur" die Vertreter eures Mandanten und so nehmt ihr auch die Zahlung als Vertreter entgegen und Gläubiger ist euer Mandant..
- Kathy
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Sie ist ja nur die Vertreterin des Gläubigers. Will se das denn net einsehen? Wenn ihr dem Schuldner schreibt er soll die an euch überweisen ist ja auch immer noch euer Mandant der Gläubiger und nicht ihr.
MfG Kathy
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Indem du ihr sagst, dass der Titel nicht auf sie lautet. Wenn sie selbst Gläubigerin sein will, muss der Titel auf sie lauten. Da das nicht der Fall ist, kann sie gar nicht Gläubigerin sein ...
Ihr könnt Euch die Forderung natürlich von der Mandatschaft abtreten lassen und dann eine Titelumschreibung beantragen, dann kann deine Anwältin auch Gläubigerin sein.
Ob das allerdings Sinn macht ist ne andere Frage ...
Es geht viel zu viel Zeit dabei verloren u. letztlich ist es doch egal, in welchem Namen die Pfändung ausgesprochen wird, hauptsache das Geld wird beigetrieben...
(Im Innenverhältnis steht Euch doch ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Mandanten zu, sofern dieser die Gebühren noch nicht selbst beglichen hat)
Ihr könnt Euch die Forderung natürlich von der Mandatschaft abtreten lassen und dann eine Titelumschreibung beantragen, dann kann deine Anwältin auch Gläubigerin sein.
Ob das allerdings Sinn macht ist ne andere Frage ...
Es geht viel zu viel Zeit dabei verloren u. letztlich ist es doch egal, in welchem Namen die Pfändung ausgesprochen wird, hauptsache das Geld wird beigetrieben...
(Im Innenverhältnis steht Euch doch ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Mandanten zu, sofern dieser die Gebühren noch nicht selbst beglichen hat)