Pfüb: zweifach oder dreifach an das gericht?
muss ich den pfüb nur mit original und abschrift (oder beglaubigte) an das gericht schicken? oder dreifach?
gleich 3 einfache? wer bekommt denn das alles? das ist aber gut, denn chef hat nur einmal unterschrieben;)
- NicoleH
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wir schicken original. beglaubigte abschrift. abschrift.
in meiner alten kanzlei haben wir original, schuldner, abschrift für Gericht und Abschrift für Drittschuldner rausgeschickt.
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Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
- Gruftie
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Mimiho hat geschrieben:ein Original und drei einfache Abschriften
Sorry, aber dieses Thema hatten wir schon, wäre lieb wenn Du das nächste Mal vorher mal das versuchst:
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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und dieses ganze beglaubigen kann man sich auch sparen und wenn man nicht an den Schuldner zustellen läßt kann man sich auch dieses sparen. Viel zu viele Kosten die man da aus dem Fenster schmeisst.
ok, hier gibt es aber unterschiedliche Meinungen. Ich hab jetzt ein Original + 3 einfache Abschriften (da 2 Schuldner und 1 Drittschulder) ans Gericht geschickt. Mal schauen, ob die meckern;).
Danke euch.
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