hallo ihr lieben!
wie berichtige die gläubigerbezeichnung im vollstreckungsbescheid?
alte bezeichnung (beispiel):
Maus-Druck, Piep und Pup GbR, vertreten durch den Inhaber Mausi Maus.
richtige bezeichnung (beispiel):
Maus-Druck, vertreten durch den Inhaber Mausi Maus.
es handelt sich also um eine einzelfirma, nicht um eine GbR!
ist das ein formloses schreiben ans gericht?
kommen kosten auf mich zu?
ich muss den titel berichtigen lassen, um eine bereits eingetragene sicherungshypothek löschen zu lassen, die mit der falschen GL-bezeichnung eingetragen ist.
danke im voraus
Berichtigung des Titels
Mit einem formlosen Schreiben ist eine Titelberichtigung nicht möglich, da sind Nachweise in gehöriger Form vorzulegen, die die zutreffende Gläubigerbezeichnung dokumentieren.
Hier sollte im übrigen geprüft werden, ob die richtige Gläubigerbezeichnung nicht von dem Notar, der die Unterschrift unter der Löschungsbewilligung beglaubigt, bescheinigt werden kann.
Hier sollte im übrigen geprüft werden, ob die richtige Gläubigerbezeichnung nicht von dem Notar, der die Unterschrift unter der Löschungsbewilligung beglaubigt, bescheinigt werden kann.
- Kathy
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Hatte sowas bisher nur bei Schreibfehlern und da reicht ja formlos, aber bei ner Firmenbezeichnung würd ich auch irgendwelche Nachweise beifügen.
MfG Kathy
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(Mein Papa)
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