Zwangsvollstreckung gegen eigene Mandantin

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

14.09.2009, 11:36

:?: Hallo miteinander!
Ich habe hier einen ziemlich nervigen Fall:
Unsere liebe Mandantin beauftragte uns vorgerichtlich in ihrer Trennungsangelegenheit. Nach einigen Schreiben hin und her war die Sache wohl beendet, da wir von ihr nichts mehr hörten. Wir schickten ihr dann eine Rechnung, auf die wir erst recht nichts hörten und mahnten und mahnten und mahnten und machten dann mal einen MB bis hin zum VB, also Titel alles da, wunderbar. Jetzt schicken wir der Guten den Gerichtsvollzieher und da lesen wir dann im Vollstreckungsprotokoll folgendes:
ich bin arbeitslos (gelernte Kosmetikerin) und lebe vom Unterhalt meines Mannes (1.600 Euro) und habe keinerlei Möglichkeit diese Rechnung zu bezahlen (nun denn, bei 1.600 Euro im Monat ein echtes Problem, grr.) Sie gibt weiter an: ich habe kein eigenes Konto, der Unterhalt wird gezahlt auf ein Konto, das auf den Namen ihres Brudes läuft (ist sie nicht clever?). So der liebe Exmann arbeitet beim Bund und ist in Montenegro, von dort überweist er den Unterhalt für sie auf das Konto auf den Namen ihres Bruders. Ihr Auto läuft natürlich auch auf den Bruder.
Was würdet Ihr da so machen?
Ich freu mich auf eure Antworten!!
CheerSassi
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#2

14.09.2009, 11:48

Kenn mich in der ZV net so aus, drum wüsst ich jetzt eine weitere Maßnahme.

Aber ich würd einfach mal abwarten, schließlich kann man aus dem Titel 30 Jahre vollstrecken. Irgendwann kriegt ihr die schon dran.
Grüßle Sassi

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Kathy
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#3

14.09.2009, 11:49

Gibts net irgendeine Möglichkeit vom Konto des Bruders nur aus Ihrem Unterhalt zu pfänden? Wenn sie doch schon selbst zugibt, dass sie soviel Geld kriegt, muss es da doch a Möglichkeit geben.
MfG Kathy

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#4

14.09.2009, 11:51

Wie wärs mit Bruder als Drittschuldner. Der muss ja "offiziell" den auf seinem Konto eingehenden Unterhaltsbetrag an seine Schwester ausbezahlen und bevor er das tut muss er euch noch was abgeben.

Ist schon solang her mit der ZV, muss erstmal meine grauen Zellen wieder in Bewegung bringen. Sind also nur meine Blitzgedanken
MfG Kathy

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#5

14.09.2009, 11:56

Ja, des mit dem Bruder als Drittschuldner is mir auch schon gekommen.

so wird es ja z.b. bei Schulden eines Vermieters (Mandantin) auch gemacht, die Mieter (Bruder) zahlen einen Teil an die Gläubiger und den Rest an den Vermieter. kann man das vergleichen?
Grüßle Sassi

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#6

14.09.2009, 11:57

Wenn Geld für die Schwester auf das Konto ihres Bruders (schuldbefreiend im Einverständnis mit der Schuldnerin) fließt, so hat die Schwester jedenfalls einen Herausgabe-durch-Zahlung-Anspruch gegen den Bruder. Rechtsgrundlage wäre konkludent-vertragliche Vereinbarung oder im Falle, dass es einer solchen mangelt, ungerechtfertigte Bereicherung.

Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die Schuldnerin mit dem Bruder als Drittschuldnerin kann da tatsächlich Abhilfe schaffen.

Liebe Grüße
Master24
Zuletzt geändert von Master24 am 14.09.2009, 11:58, insgesamt 1-mal geändert.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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#7

14.09.2009, 11:57

so würde ich es auch machen. bruder als drittschuldner in pfüb nehmen
Liebe Grüße
Bärchi
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#8

14.09.2009, 11:58

:huepf :huepf :huepf :huepf :huepf :huepf :huepf :huepf *selbstaufdieschulterklopf* Auch wenn ich das nie so schön hätte schreiben können wie Master24
MfG Kathy

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#9

14.09.2009, 12:00

Ich schließe mich Master24 vollinhaltlich an. Die Pfändung dieses Anspruchs hat auch den unglaublichen Charme, dass für den Auszahlungsanspruch gegen den Bruder etwaige Pfändungsfreigrenzen erstmal nicht gelten. Wenn sie sich auf solche berufen will, muss sie erstmal einen entsprechenden Pfändungsschutzantrag stellen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#10

14.09.2009, 12:01

Sie gibt ja auch noch ganz klar an, daß das Konto auf den Namen ihres Bruders läuft und das bei einer Bank in ihrem Wohnort, ihr Bruder wohnt ganz woanders, viel weiter weg und wird wohl kaum an diesem Wohnort sein eigenes Konto haben. Aber da das Konto auf den Namen ihres Bruders läuft, weiß ich nicht, ob man da so einfach pfänden kann. Dabei würde jeder Richter wahrscheinlich sagen: liebe gute Frau, die Bank ist an ihrem Wohnort und läuft auf Ihren Bruder, aber tatsächlicher Nutzer sind ja wohl sie". Es muß ihr doch irgendwie dranzukommen sein, sie sitzt da und lacht sich ins Fäustchen und geht ihren Hobbies nach, wie reisen, tauchen etc. das ist doch zum ..............
:frust
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