Gegnerische Firma unbekannt verzogen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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samara
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#1

25.08.2009, 08:27

Hi! Wir haben versucht, gegen eine GmbH zu vollstrecken. Der GV teilt uns mit, dass der Schuldner unbekannt verzogen ist und dass keine Geschäftsräume vorgefunden wurden. Was können wir jetzt veranlassen. Welche Möglichkeiten bestehen gegen den Geschäftsführer vorzugehen? Ich habe noch nie gegen eine GmbH vollstreckt und bin etwas ahnungslos... :cry:
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Bibi
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#2

25.08.2009, 08:31

Versuche über das HR evtl. eine neue Geschäftsanschrift zu ermitteln. Wenn dort auch nichts vorliegt, kannst Du die ZV unter der Privatanschrift des GF fortsetzen. Also Du gibst im ZV-Auftrag dann an ... gegen die XYZ-GmbH, c/o Herrn GF blahblah. Dann muss der GF auf jeden Fall die EV für die GmbH abgeben und Du kannst dann im Vermögensverzeichnis gucken, ob dort noch was pfändbares aufgeführt wird.

Erfahrungsgemäß wird das aber nicht der Fall sein, aber so kannst Du gegenüber dem Mdt. jedenfalls nachweisen, dass alles Machbare versucht wurde.
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samara
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#3

25.08.2009, 08:56

Und wie sieht die Anfrag an HR aus? In freier Form oder gibt's Formulare? Kostet die Auskunft was? Gibt's die vielleicht auch telefonisch?
Suse
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#4

25.08.2009, 09:03

Du schreibst einfach an das Handelsregister und bittest um Übersendung eines unbeglaubigten Auszuges über die Firma. Bei uns kostet das so um die 10,00 €. Telefonisch gibt es die Auskunft leider nicht.
LG, Ela
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#5

25.08.2009, 10:33

Ne Suse, das meinte ich nicht. Sie braucht ja keinen HR-Auszug, da ihr die Vertretungsverhältnisse wohl schon vor Einleitung des Verfahrens bekannt waren (also jedenfalls holen wir immer vor Einleitung des Verfahrens einen HR-Auszug ein).

Du machst ein einfaches Schreiben an das Gericht in welchem Du um Mitteilung der in der Akte hinterlegten Geschäftsanschrift bittest. Kostet nix. Aber tel. geben die auch keine Auskunft (zumindest in Berlin).
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