Überpfändung geht nicht, aber was dann?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
ForgottenAngel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 09.05.2007, 20:30
Wohnort: Main-Spessart

#1

20.08.2009, 17:18

Hallo!

Wir haben folgendes Problem:

Wir haben einen Titel gegen den Exmann auf Zahlung von Unterhalt. Wir pfänden bereits Renten, aber diese reichen nicht aus zur Deckung der Forderung.

Es wurde die Zwangsversteigerung des Wohnhauses der Exehepartner bewirkt. Das Haus wurde verkauft, das Geld hinterlegt.

Der Ehemann wandert nunmehr Ende des Monats nach Thailand aus und nimmt dann natürlich den Erlös aus dem Haus mit dorthin, sodass wir hierin nicht mehr wegen Unterhalt vollstrecken können.

Die Frage ist nun:
Welche Möglichkeit habe ich noch vor Ende des Monats den gesamten Unterhalt (bis zum Eintritt der Ehefrau in die Rente) zu pfänden?
Bis zum Rentenalter stehen der Exfrau noch ca. 59.500 € an Unterhalt zu, aber im Grunde genommen darf man ja nicht Überpfänden.

Vielen Dank!
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#2

20.08.2009, 17:25

Zukünftigen Unterhalt über einen so langen Zeitraum wird man wohl nicht pfänden können. Wie ist es denn mit dem Hauserlösbetrag, der hinterlegt ist? Den Hinterlegungsbetrag müsstest Du doch pfänden können.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
ForgottenAngel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 09.05.2007, 20:30
Wohnort: Main-Spessart

#3

20.08.2009, 17:33

Ja von dem Hausverkauf steht der Frau ja sowieso laut Titel schon die Hälfte zu (und auch nach den eingetragenen Eigentumsverhältnissen im Grundbuch). Allerdings wollen wir von der Hälfte, die der Exmann bekommt, eben den Unterhalt für die kommenden Jahre (so 7 oder 8) noch pfänden, bevor er das Geld ausbezahlt bekommt.
Jupp03/11

#4

20.08.2009, 17:36

Warum wurde denn überhaupt hinterlegt?
ForgottenAngel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 09.05.2007, 20:30
Wohnort: Main-Spessart

#5

20.08.2009, 17:41

weil das ausdrücklich im kaufvertrag vereinbart wurde eben aus dem grund, weil damit gerechnet wurde, dass der mann sich nach thailand absetzt.
jetzt müssen beide parteien zustimmen, dass das geld ausgezahlt wird.
Jupp03/11

#6

20.08.2009, 17:49

oben hast du von einer Zwangsversteigerung gesprochen, nicht von einem KV. Wenn nun tatsächlich ein KV gemacht wurde, gibt es in diesem keine Abtretungen?
ForgottenAngel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 09.05.2007, 20:30
Wohnort: Main-Spessart

#7

21.08.2009, 10:30

Sorry mit der Versteigerung hatte ich mich vertan. Es war bereits im Urteil ausgeurteilt worden, dass das Haus verkauft wird. Wir hatten nur noch zusätzlich für einen weiter ausgeurteilten Betrag eine Hypothek eingetragen.

Es ist lediglich ausgeurteilt, dass jeder Ehepartner die Hälfte vom Erlös bekommt und dazu halt der Betrag, den wir durch das Urteil noch als Hypothek eingetragen haben.

Die Unterhaltsbeträge, die noch nicht fällig sind, konnten wir ja nirgends eintragen. Und freiwillig zahlt der Mann mit Sicherheit nicht.
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#8

21.08.2009, 10:38

Wie schon gesagt, bin ich der Überzeugung, dass zukünftiger Unterhalt nicht im voraus gepfändet werden kann. Du kannst doch nicht zum Sanktnimmerleinstag eine Summe festlegen und die dann vorab schon mal pfänden. Das wird auch mit der Hälfte des hinterlegten Betrages nicht funktionieren. Du brauchst dafür ja eine Anspruchsgrundlage und die hast Du nicht. Ich kann mir nicht denken, dass das geht.

Wenn schon vorher befürchtet wurde, dass der Gegner auswandert, hätte man sich vielleicht auf einen Abfindungsbetrag in einer bestimmten Höhe einigen müssen. Wenn der tituliert wäre, dann wäre das was anderes.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
ForgottenAngel
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 42
Registriert: 09.05.2007, 20:30
Wohnort: Main-Spessart

#9

21.08.2009, 11:51

ja ich denke ja auch, dass es nicht geht, weil mein titel eben falsch lautet. der lautet ja darauf, dass der mann monatlich unterhalt zahlen soll.

ich habe auch gemeint, dass man ehr einen neuen titel beschaffen muss, aber dafür bleibt eigentlich nicht mehr genug zeit.
Gina

#10

21.08.2009, 15:56

ForgottenAngel hat geschrieben:ja ich denke ja auch, dass es nicht geht, weil mein titel eben falsch lautet. der lautet ja darauf, dass der mann monatlich unterhalt zahlen soll.
Der Titel ist schon richtig so, anders geht´s nicht. Möglich wäre eine Abfindungsvereinbarung: Sie verzichtet auf monatliche Zahlungen, wenn sie XX % vom hinterlegten Betrag erhält.

Was anderes fiele mir dazu nicht ein. Da kann man vielleicht handeln.
Antworten