Insolvenzverfahren - Aufbereitung der Forderungen
Verfasst: 18.08.2009, 11:18
Hallo liebe ReNos!
Habe ein Problem:
Über das Vermögen meines Chefs wurde im November das Insolvenzverfahren eröffnet, Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat die Rechtsanwaltstätigkeit freigestellt. Wir sind also praktisch mit einem neuen Büro bei Null angefangen. Meine Stunden wurden verringert, Gehalt ebenfalls, na ja, aller Anfang ist schwer.
Es ging dann um die Zusammenstellung einer Forderungsliste, also alle bereits geschriebenen Rechnungen in eine Forderungsliste einarbeiten, ebenso alle Vorgänge, die noch nicht abgeschlossen wurden bzw. die Vorgänge abrechnen und einarbeiten, die abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet waren.
Da der Insolvenzverwalter meinen Chef ständig mit seinen Pflichten zur Mitwirkung unter Druck gesetzt hat, habe ich diese Forderungsliste erarbeitet (war ein ganz schönes Stück Arbeit
In einem Gespräch ganz am Anfang (kurz nach Eröffnungsbeschluss) ließ der Verwalter durchblicken, dass meine Mehrarbeit/Überstunden aus der Masse oder woher auch immer bezahlt werden würden. Nichts schriftliches!
Gibt es irgendeine Rechtssprechung, die besagt, dass er sich meiner Hilfe bedient hat und diese auch abgelten muss?
Bin jetzt schon gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon mal!
Viele Grüße
Nicole
Habe ein Problem:
Über das Vermögen meines Chefs wurde im November das Insolvenzverfahren eröffnet, Insolvenzverwalter bestellt. Dieser hat die Rechtsanwaltstätigkeit freigestellt. Wir sind also praktisch mit einem neuen Büro bei Null angefangen. Meine Stunden wurden verringert, Gehalt ebenfalls, na ja, aller Anfang ist schwer.
Es ging dann um die Zusammenstellung einer Forderungsliste, also alle bereits geschriebenen Rechnungen in eine Forderungsliste einarbeiten, ebenso alle Vorgänge, die noch nicht abgeschlossen wurden bzw. die Vorgänge abrechnen und einarbeiten, die abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet waren.
Da der Insolvenzverwalter meinen Chef ständig mit seinen Pflichten zur Mitwirkung unter Druck gesetzt hat, habe ich diese Forderungsliste erarbeitet (war ein ganz schönes Stück Arbeit
In einem Gespräch ganz am Anfang (kurz nach Eröffnungsbeschluss) ließ der Verwalter durchblicken, dass meine Mehrarbeit/Überstunden aus der Masse oder woher auch immer bezahlt werden würden. Nichts schriftliches!
Gibt es irgendeine Rechtssprechung, die besagt, dass er sich meiner Hilfe bedient hat und diese auch abgelten muss?
Bin jetzt schon gespannt auf Eure Antworten und bedanke mich schon mal!
Viele Grüße
Nicole